Strengere Auflagen für größere Geschäfte

aus Coronavirus-Pandemie

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Einkaufen mit Maske und Abstand. Symbolfoto: dpa

Der Teil-Lockdown hat bisher weniger gebracht als erhofft - deswegen geht es wohl erstmal so weiter. Die Bund-Länder-Konferenz bespricht Details. Erste Ergebnisse sind bekannt.

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BERLIN. Die Menschen in Deutschland müssen sich auf eine Verschärfung des Teil-Lockdowns in der Corona-Pandemie einstellen - dürfen aber auf Lockerungen zu Weihnachten hoffen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder begannen am Mittwoch mit Beratungen zum weiteren Vorgehen.

Nach Vorberatungen der Ministerpräsidenten untereinander und mit dem Kanzleramt zeichnete sich ab, dass der zunächst bis Ende November befristete Teil-Lockdown voraussichtlich bis zum 20. Dezember bundesweit verlängert wird. Wahrscheinlich war nach den Vorbesprechungen, dass die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtstage und Silvester gelockert werden. Am Donnerstag will die Kanzlerin im Bundestag zur Corona-Krise sprechen.

Die Beschränkungen für Kontakte und andere Bereiche können sogar noch einmal strenger werden, um das Infektionsgeschehen bis zu den Feiertagen besser in den Griff zu bekommen. Derzeit ist es auf hohem Niveau relativ stabil, die Zahl der gemeldeten Corona-Todesfällen binnen 24 Stunden stieg auf den Höchststand von 410, die Zahl der gemeldeten Corona-Neuinfektionen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts vom Mittwoch bei 18.633.

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Verschärfte Vorgaben für größere Geschäfte

Eine Einigung gab es aber zum Einzelhandel. Dort ist demnach ein abgestuftes Verfahren geplant. So soll künftig gelten, dass sich in kleineren und mittleren Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche befinden soll.

In größeren Geschäften mit einer Verkaufsfläche ab 801 Quadratmetern insgesamt wie Kaufhäusern ist folgendes geplant: Bis zu einer Fläche von 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern befinden - auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 Quadratmetern.

Außerdem soll im Groß- und Einzelhandel die Maskenpflicht erweitert werden. Sie soll künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen gelten. Die Bevölkerung wird außerdem aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen.

Abgabe günstiger FFP-2-Schutzmasken zeichnet sich ab

Viele weitere Details sind noch unklar - etwa, weit Lockerungen auch an Silvester gelten. Unklar ist auch, ob Restaurants und Hotels über die Feiertage und über den Jahreswechsel wieder öffnen dürfen, sowie weitere Details. Die Länder hatten sich vorab auf eine Linie verständigt, der Bund hat eigene Vorstellungen ergänzt.

Derweil wird die geplante Abgabe günstiger FFP-2-Schutzmasken an Menschen aus Risikogruppen konkreter: Der Gemeinsame Bundesausschuss des Gesundheitswesens hat eine Eingrenzung der Gruppen mit Risiken für schwere und tödliche Verläufe erstellt. Insgesamt dürften es 27,35 Millionen Menschen sein, wie es in der Stellungnahme heißt, die der dpa vorliegt. Dazu zählen 23,7 Millionen Menschen ab 60, Menschen mit Vorerkrankungen, Risikoschwangerschaften oder Übergewicht. Die Stellungnahme soll nun Grundlage für eine Verordnung sein.

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Die wichtigsten Maßnahmen, bei denen Bund und Länder weitgehend übereinstimmen: Teil-Lockdown: Die Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis mindestes 20. Dezember verlängert werden. Alle nicht notwendigen Kontakte und Reisen sollen weiter unterbleiben. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter verschärften Vorkehrungen geöffnet. Bei einer Inzidenz von "deutlich" unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder hiervon abweichen können.

Finanzhilfen: Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro, wie die dpa aus Regierungskreisen erfuhr.

Kontaktbeschränkungen Die Kontaktbeschränkungen sollen verschärft werden. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind demnach auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen.

Weihnachten und Silvester: Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis zu zehn Personen erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit. Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt, um größere Gruppen zu vermeiden. Die örtlichen Behörden sollen die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten.

Betriebsferien: Arbeitgeber sollen prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.

Schulen und Kitas: Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben. In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen soll aber künftig ab Klasse 7 Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler soll eine solche Pflicht eingeführt werden können.

Schutz von Risikogruppen: Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember 30 Schnelltests pro Monat geben. Je nach Verfügbarkeit wird es noch mehr. Weitergehende Vorstellungen des Bundes:

Bahnverkehr: Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die Zahl der belegten Plätze in Zügen deutlich verringert werden. Für die Wintermonate sollen grundsätzlich nur noch alle Fensterplätze reservierbar sein. Zugleich soll aber die Kapazität der Züge erhöht werden. Eine Reservierungspflicht in der Bahn gibt es bislang nicht.

Tests: Bei Erkältungssymptomen vor Weihnachten soll nach Vorstellung des Bundes eine großzügigere Testmöglichkeit angeboten werden.

Von dpa