Winnetou im Kreuzfeuer: Darf man Bücher zurückrufen?

Szene aus dem Kinofilm „Der junge Häuptling Winnetou“ mit Mika Ullritz als Winnetou und Milo Haaf als Tom Silver. Foto: dpa

Um Winnetou tobt eine heftige Debatte: Wegen starker Kritik hat Ravensburger ein Winnetou-Kinderbuch gestoppt. War der Rückruf berechtigt? Oder ist das Zensur? Ein Pro &...

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MAINZ. Für die meisten Deutschen ist Winnetou ein seit ihrer Kinder- und Jugendzeit lieb gewonnener Mythos. Neben Karl Mays Büchern sind dafür vor allem die Winnetou-Filme der Sechzigerjahre, verantwortlich, in denen der Franzose Pierre Brice den Häuptling der Apachen spielt und Lex Barker seinen Blutsbruder Old Shatterhand.

ARD habe Schlussstrich unter Winnetou gezogen

Doch nun tobt ein erbitterter Streit rund um Winnetou. Die jüngste Entwicklung: Die „Bild“ berichtet, dass die ARD einen Schlussstrich unter die Winnetou-Filme gezogen habe. Der Senderverbund habe auf Anfrage bestätigt, dass die Filme in keiner ARD-Anstalt mehr gezeigt werden. Die ARD hat die Lizenzen für die Filme demnach schon 2020 auslaufen lassen und plant nicht, sie noch einmal zu erneuern. Damit haben die Sendeanstalten kein Rechte mehr, die Filme auszustrahlen. Im Licht der aktuellen, teils erbittert geführten Winnetou-Debatte wirkt das wie ein weiterer Schlag gegen den von Karl May geschaffenen Mythos – allerdings könnten auch schlicht ökonomische Erwägungen hinter der Entscheidung stehen, zumal diese ja bereits vor zwei Jahren getroffen wurde.

Entzündet hat sich die aktuelle Debatte an dem neuen Film „Der junge Häupting Winnetou“, der am 11. August in den Kinos gestartet ist. Die Firma Ravensburger wollte dazu Lizenztitel auf den Markt bringen (ein Kinderbuch, ein Stickerbuch, ein Puzzle)– zog die Auslieferung dann aber zurück. Der Grund: Es habe „viele negative Rückmeldungen“ zu den Büchern gegeben. Im Internet wurden heftige Vorwürfe gegen den Film und das Buch geäußert, wonach der Karl-May-Stoff „kolonialistische“ und „rassistische“ Vorurteile schüre und ein Fall von unerwünschter „kultureller Aneignung“ sei.

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Ist der Rückruf von Büchern oder Filmen berechtigt, wenn die Kritik daran so stark ist? Oder ist das schlichtweg Zensur? Ein Pro & Contra der Redaktion.