Hessens Ministerpräsident Bouffier sagt, dass die Länder zu wenig Mitsprache beim Infektionsschutzgesetz gehabt hätten. Das Gesetz hätte von Ländererfahrung profitieren können.
WIESBADEN. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hätte sich bei den Änderungen am Infektionsschutzgesetz in der Corona-Pandemie mehr Mitsprache der Länder gewünscht. Er bedauere es, dass der Bundestag nicht die Gelegenheit genutzt habe, die vielfältigen praktischen Erfahrungen der Länder und Kommunen in die Beratungen mit einzubeziehen, sagte er am Dienstag im Landtag in Wiesbaden. Er sei überzeugt, dies hätte das Gesetz besser gemacht. Die Länder müssten ja letztlich die Regelungen vor Ort umsetzen.
Er hätte sich auch eine "praktikable Regelung" zum Vereinssport gewünscht, nicht nur im Interesse von Kindern und Jugendlichen, sagte Bouffier. Im Bundesrat habe es keine Möglichkeiten mehr gegeben, durch Einzelanträge einzuwirken. Mit Blick auf eine möglichst schnelle Entscheidung habe sich Hessen wie andere Länder auch dazu entschlossen, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. "Weil wir nämlich wollten, dass die Maßnahmen möglichst rasch wirken", sagte er.
Impfmöglichkeit für alle mit Astrazeneca
Bouffier hat zudem daran erinnert, dass sich Impfwillige mit Astrazeneca impfen lassen können - ohne Priorisierungsvorgaben. "Dies ergibt gerade für jüngere Menschen die Möglichkeit, dass sie jetzt nicht mehr warten müssen." Da der Bund diesen Impfstoff vornehmlich den Hausärzten zur Verfügung stelle, werde diese Möglichkeit der Impfung ohne Prioritäten besonders in den Hausarztpraxen bestehen.
Das Land bereite derzeit die Einbeziehung der Betriebsärzte in die Impfungen vor, die nach den Planungen des Bundes ab Juni möglich sein werden, sagte Bouffier. "Auch dies wird im Zuge der anwachsenden Impfstoff-Lieferungen das Impfen deutlich beschleunigen." Bei den hessischen Betrieben herrsche eine hohe Mitwirkungsbereitschaft, sagte Bouffier. So hätten sich 70 große Unternehmen mit betriebsärztlichen Diensten mit geschätzt über 360.000 Impfwilligen bereits beim Land gemeldet.
Hessen stellt Geimpfte mit negativ Getesteten gleich
Zusätzlich erklärte Bouffier, dass Hessen vollständig gegen Corona Geimpfte rechtlich mit negativ getesteten Menschen gleichstelle. Das Land habe in der vergangenen Woche seine Verordnungen nach Empfehlungen des Robert Koch-Instituts angepasst.
Dem RKI zufolge ist das Risiko einer Übertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden und sich mit dem Coronavirus infizieren geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.
Die Verordnung soll nun für alle Bereiche gelten, in denen bislang Tests erforderlich waren. Die Regel greift demnach 14 Tage nach der vollständigen Impfung. "Es braucht dann keinen Test mehr." Dies gelte etwa für den Friseurbesuch, beim Einkaufen und bei Quarantäneregeln.
Von dpa