Coronavirus: Hessen erlässt Katalog örtlicher Beschränkungen

aus Coronavirus-Pandemie

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Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) und Innenminister Peter Beuth (CDU). Fotos: dpa

Sollten lokal vermehrt Neuinfektionen mit dem Coronavirus auftreten, können in Hessen örtliche Schutzmaßnahmen angeordnet werden.

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WIESBADEN. Die hessische Landesregierung hat wegen der niedrigen Zahl an Neuinfektionen die landesweiten Corona-Beschränkungen für viele Bereiche des öffentlichen Lebens in den vergangenen Wochen immer wieder deutlich gelockert. Zuletzt waren unter anderem für Veranstaltungen wie Messen oder Konzerte sowie für Theater und Kinos die Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze aufgehoben worden. Auch für Geschäfte wurde die Vorgabe gestrichen, wonach pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde eingelassen werden durfte. Für Krankenhäuser waren die Besuchsregeln gelockert worden. Die Infektionsraten seien weiterhin niedrig, hieß es zur Begründung der Beschlüsse des Corona-Kabinetts. Von Entwarnung in der Pandemie könne aber weiter keine Rede sein.

Am Mittwoch hat die Landesregierung ein mehrstufiges Konzept für den Fall eines lokal oder regional begrenzten Anstiegs der Infektionszahlen vorgelegt. Mit den schrittweisen Erleichterungen der landesweit angeordneten Schutzmaßnahmen seit Mitte April gewinne die Möglichkeit, lokal begrenzte Schutzmaßnahmen anordnen zu können, für die örtlichen Behörden an Bedeutung, erklärten Sozialminister Kai Klose (Grüne) und Innenminister Peter Beuth (CDU) zu dem fünfstufigen Präventions- und Eskalationskonzept. Der Stufenplan ermögliche es, lokal begrenzte und damit zielgenaue Maßnahmen zu ergreifen. Damit stelle das Land sicher, dass ein möglicher erneuter Anstieg der Infektionszahlen schnell eingedämmt werden könne.

Maßnahmen schon bei 20 Neuinfektionen

Bisher galt in Hessen wie in den anderen Bundesländern die Regel, dass bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen auf regionaler Ebene verschärfte Beschränkungen wieder in Kraft gesetzt werden konnten. Diese Grenze hatten die fünf kreisfreien Städte und 21 Landkreise in den vergangenen Wochen bei Weitem nicht erreicht. Nach dem neuen Konzept greifen bei weniger als 20 Infektionen „allgemein planende und vorbereitende Maßnahmen“. Ab einer Zahl von 20 Neuinfektionen gelten „erhöhte Aufmerksamkeit und ein erweitertes Meldewesen“. Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sind demnach erweiterte Maßnahmen sowie die Einbindung des Planungsstabs Covid-19 des hessischen Sozialministeriums vorgesehen.

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Sollte die Zahl von 50 Neuinfektionen überschritten werden, soll es ein „konsequentes Beschränkungskonzept, eine enge Zusammenarbeit mit dem Planungsstab Covid-19 des Ministeriums sowie dem koordinierenden Krankenhaus des Versorgungsgebietes“ geben. Mobilitätseinschränkungen können dann ebenfalls angeordnet werden. Ab 75 Neuerkrankungen übernimmt der Planungsstab des Ministeriums zentral die Steuerung der medizinischen Lage. Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, könnten die Beschränkungen auch nur die betroffene Einrichtung treffen, erläuterte Klose. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssten dagegen regionale oder überregionale allgemeine Beschränkungen eingeführt werden.

Den Kreisen und kreisfreien Städten komme eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus zu, sagte Beuth. Die Landesregierung unterstütze sie dabei. So habe das Land persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt, die örtlichen Gesundheitsämter personell verstärkt und von Verwaltungsaufgaben entlastet. „Sollte es zu einem örtlichen oder regionalen Ausbruchsgeschehen kommen, stehen die Helfer des Katastrophenschutzes und die Polizei bereit, die örtlichen Kräfte zu unterstützen“, so der Innenminister.