Alle Verordnungen orientieren sich an der landesweiten Inzidenz. Für Schulen bleibt es bis Ostern bei den derzeitigen Regelungen. Alle Lockerungen im Überblick.
WIESBADEN. Hessen geht prinzipiell den Weg der bundesweiten Corona-Regeln mit. Einige kleinere Abweichungen hat das Corona-Kabinett am Donnerstag aber beschlossen. Generell gelten alle Verordnungen, die abhängig von Inzidenzwerten sind, immer für die 7-Tage-Inzidenz von ganz Hessen, sind also nicht von lokalen oder regionalen Inzidenzen abhängig. Aktuell beträgt dieser 68. Dies wurde anders als beispielsweise in Rheinland-Pfalz geregelt.
Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagt dazu: „Einzelne Regelungen für Landkreise oder Städte würden zu einem Flickenteppich von Verboten führen und die Verordnungen noch unübersichtlicher machen.“ Zu der sehr kleinteiligen Öffnungsstrategie mit einzelnen Öffnungsschritten, weitergehenden Lockerungen bei sinkenden Infektionszahlen und auch einer „Notbremse“ bei steigenden Inzidenzen erklärt der Ministerpräsident: „Ich gebe zu, die einzelnen Schritte der Öffnungsstrategie sind nicht ganz einfach. Generell gilt natürlich: Je einfacher, desto größer sind die Schritte. Wir wollen widerspruchsfrei und gerecht sein und müssen die einzelnen Schritte auch begründen können.“
Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Montag, 8. März, und sind zunächst bis zum 28. März befristet:
SCHULEN Nach öffentlichen Äußerungen der Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Britta Ernst, man sei sich unter den Kultusministern einig, dass im März wieder alle Schüler zur Schule gehen sollten, gab es einige Verwirrung, ob es auch in Hessen hier Änderungen geben wird. Es bleibe für die hessischen Schulen bis zu den Osterferien bei der aktuellen Regelung (wie berichtet für die Klassenstufen 1 bis 6 Wechselunterricht, für die höheren Stufen Distanzunterricht; mit Ausnahme der Abschlussklassen), so das Kultusministerium.
Die Schulen hätten signalisiert, sie würden sich für die kurze Zeit bis Ostern keine großen Veränderungen wünschen, sei dies doch immer mit hohem organisatorischem Aufwand verbunden. Aus der Landesschülervertretung kam der Wunsch auf, zumindest noch einmal Schülergruppen auch in den höheren Stufen in Präsenz zusammen kommen zu lassen, um den Kontakt untereinander und zu den Lehrkräften zu halten sowie „die gröbsten Fälle von Problemen zu Hause zu erkennen“.
PRIVATE TREFFEN Es können sich wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit. Bislang galt: ein Haushalt plus eine weitere Person, Kinder bis 14 zählten ebenfalls nicht mit.
EINKAUFEN Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen und Buchhandlungen dürfen öffnen. Alle weiteren Geschäfte können „Click & Meet“ anbieten – also Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung. Pro Kunde braucht es 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.
SPORT UND FREIZEIT Freizeit- und Amateursport kann entsprechend den Kontaktbeschränkungen stattfinden, also mit zwei Haushalten und höchstens fünf Personen. Kinder unter 14 Jahren dürfen dann auch Gruppensport unter freiem Himmel machen, Sportanlagen können geöffnet werden. Bouffier sagt dazu: „Das hilft den Kindern und den Familien, die derzeit ungeheures leisten. Da kann auch mal ein Spiel gemacht werden.“ Fitnessstudios dürfen unter strengen Hygieneauflagen und Terminvereinbarung öffnen, auch hier braucht es mindestens 40 Quadratmeter pro Person.
Kultur: Mit umfassenden Hygienekonzept öffnen dürfen Museen, Gedenkstätten, Schlösser, Zoos, Tierparks sowie botanische Gärten in Hessen. Auch hier gilt das Credo: Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung
FREIZEIT UND KULTUR Mit umfassenden Hygienekonzept öffnen dürfen Museen, Gedenkstätten, Schlösser, Zoos, Tierparks sowie botanische Gärten in Hessen. Auch hier gilt das Credo: Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung
KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN Sie dürfen unter strengen Hygieneauflagen alle wieder öffnen (beispielsweise Tattoo-Studios), ebenfalls mit Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung. Sofern bei der Behandlung nicht durchgehend Maske getragen werden kann, „sollte“ entweder ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort durchgeführt werden. Dies ist allerdings nur eine Empfehlung, erklärt Bouffier.
QUARANTÄNE Nach einem positiven, selbst durchgeführten Test muss man sich unmittelbar in Quarantäne begeben und zusätzlich einen PCR-Test durchführen lassen. Einreisende aus Gebieten aus denen die Virusmutationen bekannt sind, müssen sich in eine 14-tägige-Quarantäne begeben. Eine Verkürzung durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich.
TESTSTRATEGIE Nach der bundesweiten Regelung darf ab Montag auch in Hessen sich jeder Bürger einmal wöchentlich kostenlos testen lassen. Diese Regelung bezieht sich auf Antigen-Schnelltests, nicht auf die Selbsttests, die mittlerweile zugelassen sind. Der Ministerpräsident erklärt: „Diese Schnelltests kann man bei jedem zugelassenen Testzentrum – das sind die meisten – durchführen lassen, unabhängig davon, ob dieses im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung oder von einem privaten Unternehmen betrieben wird. Außerdem ist dies auch bei den Hausärzten und Apotheken, die Tests anbieten, möglich. Vor Ort muss man nichts bezahlen, das rechnen die Anbieter intern mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab und die schicken es nach Berlin.“ Bei den Selbsttest, wie es sie jetzt auch beispielsweise in Drogerien oder Supermärkten zu kaufen gibt, hätten sich Bund und Länder auf eine gemeinsame Beschaffung und Bestellung geeinigt, führt Bouffier aus. Dies sei günstiger. Über die für Hessen georderte Menge machte er keine Angaben. „Was Sie ab Montag auf jeden Fall machen können sind die Schnelltests durch Fachpersonal. Alles andere kommt Stück für Stück, es kann ja keiner zaubern.“ Zu möglichen regelmäßigen wöchentlichen Testungen von Schülern, wie sie beispielsweise in Rheinland-Pfalz geplant sind, konnte der Ministerpräsident am Donnerstagnachmittag keine Angaben machen.
Alle Vorgaben gelten auch für geimpfte Personen.
Für weitere Lockerungen orientiert sich Hessen am bundesweiten Stufenplan. Am 22. März findet das nächste Bund-Länder-Treffen statt, dann soll darüber entschieden werden.