Weniger Kontakte, mehr Maskenpflicht, geschlossene Restaurants - wegen der massiv steigenden Corona-Zahlen wird das Alltagsleben der Hessen deutlich eingeschränkt. Ein Überblick.
WIESBADEN. Im Kampf gegen das Coronavirus gelten in Hessen von diesem Montag an verschärfte Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung. Der Teil-Lockdown betrifft nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens und gilt zunächst für den November. Nicht betroffen von Schließungen sollen der Einzelhandel, Schulen und Kitas sein.
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum
Die Bürger sollen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, höchstens allerdings mit zehn Personen.
Erweiterte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit
Auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel muss immer dann eine Alltagsmaske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in Fußgängerzonen.
Erweiterte Maskenpflicht in Fahrzeugen
Wenn sich in einem Fahrzeug Personen aus mehr als zwei Hausständen befinden, ist eine Alltagsmaske zu tragen.
Erweiterte Maskenpflicht in Schulen
Bisher bestand in hessischen Schulen eine Maskenpflicht ausschließlich außerhalb des Klassenraums, also auf dem Schulhof und in den Gängen. Jetzt gilt: Ab der Klasse 5 gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Es soll aber währenddessen Gelegenheit für "Maskenpausen" geben, zum Beispiel wenn gerade gelüftet wird.
Veranstaltungen und Feiern
Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei einem besonderen öffentlichen Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Private Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung sind untersagt. Zusammenkünfte und Feiern innerhalb der eigenen Wohnung sind nur einem engen privaten Kreis gestattet.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in der Zeit von 23 bis 6 Uhr verboten.
Reisen
Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
Freizeit, Kultur und Sport
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören: - Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen - Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen - Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen - Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen - Schwimm- und Spaßbäder, Saunen - Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie des Schulsports sind bei Vorlage eines umfassenden Hygienekonzepts zulässig. Museen, Schlösser, Tierparks und Zoos werden geschlossen. Gedenkstätten bleiben geöffnet.
Gastronomie
Restaurants, Gaststätten sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen sind Kantinen und Mensen und die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Die Bundesregierung hat insbesondere für diese Bereiche kurzfristige und umfangreiche finanzielle Hilfen angekündigt.
Dienstleistungen
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen wie etwa die Physiotherapie bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
Geschäfte
Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhält.
Krankenhäuser, Seniorenheime, Pflegeeinrichtungen
Besuche in Krankenhäusern, Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen bleiben unter strengen Vorgaben möglich. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen.
Bildungsangebote
Volkshochschulen bleiben geöffnet.
Quarantäneanordnung
Es wird klargestellt, dass sich Personen bei einem positiven Corona-Tests unmittelbar in Quarantäne begeben müssen. Dies gilt ab dem Vorliegen des Testergebnisses, auch wenn die förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes noch nicht erfolgt ist. Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand lebt, muss sich ebenfalls unmittelbar in zweiwöchige Quarantäne begeben. Für unaufschiebbare Erledigungen wie etwa den Einkauf von Lebensmitteln gibt es Ausnahmen. Bei Verstößen gegen die Quarantäneanordnung droht ein Bußgeld von 500 Euro.
Definition Mund-Nasen-Bedeckung
Als Mund-Nasen-Bedeckung zählt jede ans Gesicht anliegende Bedeckung von Mund und Nase, die dazu beiträgt, die Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Eine Zertifizierung ist nicht notwendig. Plastikvisiere sind davon nicht erfasst, sie sind keine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung.
Von dpa