Die Bürger in Hessen haben sich überwiegend an die Corona-Regeln gehalten, doch es gab auch Verstöße. Die Betroffenen müssen mit Bußgeldern zwischen 200 Euro und 5000 Euro rechnen.
WIESBADEN. In den drei Tagen seit Einführung eines hessenweit einheitlichen Bußgeldkatalogs hat sich die überwiegende Zahl der Bürger an die Corona-Regeln gehalten. Das geht aus einer Bilanz des Innenministeriums vom Montag hervor. Von Freitag, 3. April, bis Sonntagmittag, 5. April, habe die hessische Polizei 315 Personengruppen registriert, die sich nicht an das Kontaktverbot gehalten hätten.
Im gleichen Zeitraum wurden 22 Verstöße gegen die Schließungen von zum Beispiel Restaurants, Bars, Sport- oder Freizeiteinrichtungen festgestellt. "Die Betroffenen müssen nun mit Bußgeldern rechnen", teilte das Ministerium in Wiesbaden mit.
Seit 23. März gilt in Hessen ein Kontaktverbot. Demnach dürfen sich Menschen nur noch allein oder zu zweit in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen. Schulen, Kindergärten, Theater, Museen, Sportstätten und nahezu der gesamte Einzelhandel sind mindestens bis einschließlich 19. April geschlossen. Wer gegen die strengen Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie verstößt, dem droht ein Bußgeld zwischen 200 Euro und 5000 Euro.
Auch Picknicken, Grillen und Feiern im öffentlichen Raum sind zurzeit verboten. Das Innenministerium stellte klar, dass ein Verzehren von Speisen im Park damit aber nicht vollkommen ausgeschlossen sei. Es komme auf den konkreten Einzelfall an. "Es werden nicht die Familien oder zwei Personen sanktioniert, die eine kurze Rast einlegen."
Von dpa