Die NSU-Akten werden geheim bleiben – diese Entscheidung verteidigte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) am Mittwochabend im hessischen Landtag.
WIESBADEN. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hat die Entscheidung verteidigt, die als geheim eingestuften NSU-Akten nicht zu veröffentlichen. "Für die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden ist es immanent, dass sie ihre Arbeitsweise nicht für jeden offenlegen können", sagte der Minister am Mittwochabend im hessischen Landtag in Wiesbaden. "Ansonsten könnten die Verfassungsfeinde selbst diese Informationen nutzen, um unsere gemeinsamen Werte zu bekämpfen oder Menschen gezielt zu gefährden."
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Demokratische Rechtsstaaten hätten daher gesetzliche Regelungen geschaffen, die sicherstellten, dass sowohl die Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden geschützt als auch die Kontrolle über die Sicherheitsbehörden gewährleistet seien, erklärte der CDU-Politiker. Es gebe in solchen Fällen aber spezifische Kontrollmechanismen: Das zuständige Parlamentarische Kontrollgremium Verfassungsschutz besitze vollumfängliche Akteneinsichtsrechte und könne jederzeit sämtliche Informationen des Verfassungsschutzes einsehen.
Der Petitionsausschuss des hessischen Landtags hatte sich zuvor mit einer Petition befasst, in der Zehntausende Personen die Veröffentlichung der als geheim eingestuften NSU-Akten fordern. Bei der Forderung nach Veröffentlichung geht es demnach hauptsächlich um zwei Berichte des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz aus den Jahren 2013 und 2014.
Von dpa