Landtagswahl Hessen 2023: Alle wichtigen Infos zur Briefwahl

aus Landtagswahl 2023 in Hessen

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Stimme abgeben: Eine Wählerin wirft ihren Stimmzettel für die Landtagswahl in Hessen in die Wahlurne.
© VRM

Wie funktioniert die Briefwahl? Wer steht zur Wahl und wer darf wählen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Landtagswahl am 8. Oktober.

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Wiesbaden. Am 8. Oktober wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Am 28. August startet bereits Prozess der Briefwahl, über die man bereits vor dem Wahltag seine Stimmen abgeben kann. Was man zur Landtagswahl wissen muss:

Wer wird gewählt?

Am 8. Oktober können die Hessen zwischen 21 Parteien entscheiden. Insgesamt kandidieren diesmal 745 Bewerber. Mehr als ein Drittel davon (261) sind Frauen. Gewählt werden können alle schon jetzt dem Landtag angehörenden Parteien, also CDU, Grüne, SPD, AfD, FDP und Linke, aber auch unbekanntere Gruppierungen wie die Anarchistische Pogo-Partei, die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung oder die Piratenpartei.

Wer möchte was? Erleben Sie die drei Spitzenkandidaten in unserem Live-Talk am 1. September hautnah:

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Wer darf wählen?

Bei dieser Wahl sind 4,3 Millionen Bürger wahlberechtigt, das sind etwas weniger als bei der letzten Wahl vor fünf Jahren. 6,39 Millionen Einwohner hat Hessen insgesamt. 266.000 Wahlberechtigte sind junge Menschen, die erstmals dabei sein dürfen. 38 Prozent der Wahlberechtigten sind 60 Jahre oder älter, 52 Prozent sind Frauen. An der Landtagswahl darf teilnehmen, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit hat und mindestens seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Land Hessen hat.

Wie kann ich wählen?

Es gibt drei Möglichkeiten: Man kann am Wahltag den Wahlzettel in einem Wahllokal in der Nachbarschaft ausfüllen. Wo das Wahllokal liegt, bekommt man vorab automatisch durch einen Brief – eine Wahlbenachrichtigung – mitgeteilt. Spätestens bis zum 17. September müssen die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten versendet worden sein. Vor Ort benötigt man einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument wie einen Reisepass. Wer möchte, kann seinen Stimmzettel auch schon im Vorfeld der Wahl ausfüllen und per Post abschicken – beispielsweise, wenn man am Wahltag keine Zeit hat oder wegen einer Behinderung nicht ins Wahllokal gehen kommt.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Man kann die Briefwahl ab 28. August entweder per Post oder persönlich in seiner Stadt oder Gemeinde vor Ort machen und abgeben. Die Entscheidung für eine Briefwahl muss nicht begründet werden, allerdings ist ein Antrag nötig. Dafür braucht man die Wahlbenachrichtigung, die man automatisch per Post zugeschickt bekommt. Dort ist auf der Rückseite ein Antragsformular vorgedruckt, das man ausfüllt und an seine Stadt oder Gemeinde zurückschickt. Man kann die Unterlagen auch direkt im Bürgerbüro abholen oder eine Person seines Vertrauens beauftragen, sie abzuholen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht nötig. Viele Städte und Gemeinden bieten die Beantragung auch online an.

Ist die Briefwahl beantragt, bekommt man den Wahlschein, den Stimmzettel, den Stimmzettelumschlag, den Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt zur Briefwahl, auf dem alles erklärt wird. Der ausgefüllte Stimmzettel geht zusammen mit dem Wahlschein in dem dazugehörigen Umschlag in den Briefkasten. Achtung: Briefwahl beantragen kann man nur bis zum 6. Oktober! Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag (8. Oktober) um 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

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Was wissen die Hessen über die Spitzenkandidaten für die Landtagswahl? Unser Video deckt es auf:

Bei der Landtagswahl kann jeder zwei Stimmen abgeben: Was sind die Erst- und Zweitstimmen?

Mit der Erststimme wird ein Kandidat aus dem Wahlkreis gewählt, davon gibt es in Hessen 55: In jedem Wahlkreis leben ungefähr gleich viele Einwohner. Der hier gewählte Abgeordnete vertritt dieses Gebiet im Parlament. Die Person, die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Landtag ein. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Letztlich entscheiden die Wähler damit über die Mehrheitsverhältnisse, also wer die Macht im Parlament erhält. Dazu legt jede Partei eine Liste mit Personen fest, die sie in den Landtag schicken möchte. Kandidaten, die oben auf der Landesliste stehen, haben größere Chancen ins Parlament einzuziehen. Denn je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze stehen ihr im Landtag zu.

Warum gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde?

Parteien, die bei den Wahlen weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten haben, dürfen nicht in den Landtag einziehen. Dadurch soll eine zu starke Zersplitterung des Parlaments verhindert werden – mit vielen sehr kleinen Parteien würde es schwer werden, eine stabile Regierung zu bilden.

In unserem Podcast Rheingehört! spricht Robin Eisenmann mit dem Landtags-Korrespondenten Sascha Kircher über den Landtagswahlkampf: