Während Hessen mitten in den Sommerferien steckt, wird im Kultusministerium mit Hochdruck gearbeitet: Unter welchen Vorgaben soll das nächste Corona-Schuljahr anlaufen?
WIESBADEN. Mit Blick auf den Start ins neue Schuljahr Mitte August hat das hessische Kultusministerium den Corona-Hygieneplan aktualisiert. Wie bereits angekündigt, wird der Mindestabstand in den Klassenräumen grundsätzlich aufgehoben. Damit soll eine weitgehende Rückkehr zum Regelbetrieb möglich werden. Die geplanten Regelungen im Überblick:
Mindestabstand Die 1,5-Meter-Abstand-Regel gilt zwischen Lehrern, Schülern und Betreuern innerhalb des Klassenverbandes für den Präsenzunterricht nicht mehr. Der Mindestabstand soll jedoch beispielsweise bei Konferenzen oder Schulveranstaltungen nach wie vor eingehalten werden.
Mund-Nasen-Schutz Die Schulleitung kann für die Zeiten außerhalb des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude anordnen, soweit dies durch die Verhältnisse vor Ort erforderlich ist. Eine solche Vorgabe geschieht in Absprache mit dem Gesundheitsamt.
Tests Jede hessische Lehrkraft kann sich voraussichtlich in der letzten Ferienwoche auf eine mögliche Corona-Infektion testen lassen. Dafür wurde gemeinsam mit dem Sozialministerium ein Test-Konzept ausgearbeitet. Außerdem soll in den Schulen noch in den Ferien eine weitere große Lieferung mit persönlicher Schutzausrüstung für Lehrerinnen und Lehrer ankommen.
Sportunterricht Sport darf wieder in allen Schulformen und Jahrgangsstufen unterrichtet werden - es gelten jedoch Schutzmaßnahmen. Zuletzt waren Kontaktsportarten nur mit maximal zehn Personen möglich. Künftig wird unter anderem jeder Schülergruppe ein festgelegter Bereich innerhalb der Sportstätte zugewiesen, die Gruppen dürfen sich nicht mischen. Der direkte körperliche Kontakte sollte auf das "sportartspezifisch notwendige Maß" reduziert werden, heißt es in einer Anlage zum Hygieneplan. Überörtliche schulsportliche Wettbewerbe bleiben verboten.
Musikunterricht Musikunterricht ist unter Einhaltung von Vorgaben möglich. Gemeinsames Singen und gemeinsames Musizieren mit Blasinstrumenten bleibt aber bis Ende Januar 2021 im Klassenraum untersagt - die Lehrer müssen dafür mit den Schülern ins Freie gehen.
Hygieneregeln Menschen mit Krankheitssymptomen, die auf Covid-19 hindeuten, dürfen die Schulen nicht betreten. Auf Körperkontakte wie Umarmungen und Händeschütteln soll weiter verzichtet werden. Mindestens alle 45 Minuten muss ein Klassenraum gründlich gelüftet werden. Das Ministerium empfiehlt, die Corona-Warn-App zu nutzen.
Von dpa