Das hessische Sozialministerium hat den Impfstatus des Personals abgefragt, das von der neuen Regelung betroffen wäre. Wie die Teil-Impfpflicht durchgesetzt wird ist noch unklar.
HESSEN. In Hessen sind nach einer aktuellen Abfrage des Sozialministeriums rund zehn Prozent der Beschäftigten in Pflegeheimen, Kliniken und Behinderteneinrichtungen ungeimpft. Das entspreche einer Zahl von etwa 19.400 der insgesamt rund 200.000 Beschäftigten in diesen Einrichtungen, teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. Bei der Abfrage seien Mitarbeitende, die keine Angaben machten, als ungeimpft gewertet worden.
Jeder Einzelfall ist zu prüfen
Zu möglichen Problemen beim Versorgungsangebot durch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Kliniken und Pflegeheime gab es noch keine konkrete Antwort des hessischen Sozialministeriums: Da beim Vollzug der Impfpflicht jeder Einzelfall zu prüfen sei, könne noch keine belastbare Aussage darüber getroffen werden, wie viele Personen bei einem Vollzug und dem Aussprechen eines Betretungsverbots tatsächlich nicht mehr zur Verfügung stehen werden.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Kliniken und Pflegeheime wurde bereits beschlossen. Bei der konkreten Umsetzung gibt es zwischen Bund und Ländern noch Diskussionsbedarf.
Von dpa