Eine Initiative will erreichen, dass Behörden, Universitäten und Gerichte in Hessen künftig auf Gendersternchen verzichten. Dafür brauchen die Initiatoren viele Unterschriften.
Frankfurt. Ein Anti-Gender-Gesetz für Hessen – das ist das Ziel der Initiative für ein „Volksbegehren stoppt Gendern in Hessen“. Unterstützen solle man das Volksbegehren, so die Initiatoren auf der Internetseite: „Wenn Sie wollen, dass Sie Radfahrer und Wähler sind statt Radfahrende und Wählende oder Sie mit ‘sehr geehrte Frau’ oder ‘sehr geehrter Herr’ angesprochen werden und nicht mit ‘Mitbürger*innen’ oder gar ‘Kund*innen’.“
Die Initiative wendet sich gegen den „Genderzwang“, der in der Verwaltung von Land und Kommunen, in Hochschulen und Schulen, in Gerichten und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk herrsche. Behörden sollten sich an den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung, statt an der sogenannten Gendersprache orientieren. Die Amtssprache Deutsch müsse in erster Linie verständlich und lesbar sein, auch um keine Hürden beispielsweise für Migranten, Blinde und Hörgeschädigte aufzubauen.
Vertrauensleute der parteiunabhängigen Initiative sind der Frankfurter Publizist Bernd Fischer, der ehemalige Kasseler CDU-Bundestagsabgeordnete und Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, Jürgen Gehb sowie Normann Günther, der Regionalleiter des Vereins Deutsche Sprache und CDU-Mitglied.
In der Begründung für ihren Aufruf heißt es: „Die Befürworter des Genderns behaupten, damit die Gleichberechtigung zu fördern. Wir sind hingegen der festen Überzeugung, dass Gleichberechtigung nicht über erzwungene Sprachregelungen erreicht werden kann, sondern durch praktisches Handeln in allen Lebensbereichen verwirklicht werden muss.“ Schüler oder Studenten dürften keinen Punktabzug erhalten, wenn ihre Arbeiten nicht gendergerecht verfasst seien, so die Forderung. Das Ganze haben die Initiatoren in einem Gesetzentwurf festgehalten, den es für Volksentscheid in Hessen braucht.
Hohe Hürden für Volksentscheid in Hessen
Gesetze werden normalerweise durch Parlamente erlassen. Durch Volksentscheid kann anstelle des Landtags das Volk selbst Gesetze erlassen. Die Hürden für Volksentscheide sind in Hessen aber hoch: In einer ersten Stufe müssen die Initiatoren für die Zulassung zunächst einen komplett ausgearbeiteten Entwurf für den Gesetzestext vorlegen. Für ein Volksbegehren müssen dann mindestens 44.000 Unterschriften gesammelt werden – was einem Prozent der hessischen Wahlberechtigten entspricht. Zu einem Volksentscheid käme es, wenn der Hessische Landtag einen in einem erfolgreichen Volksbegehren formulierten Gesetzentwurf nicht beschließen würde.
Wie hoch die Hürden für Volksentscheide in Hessen sind, wird hier erklärt:
Bislang gab es acht Anläufe für Volksbegehren in Hessen
Weitaus schwieriger wird es in der zweiten Stufe: Jetzt wird der Gesetzentwurf sechs Monate lang bei den Gemeinden öffentlich ausgelegt. Die Bürger müssen sich dann aktiv in Unterschriftenlisten für das Vorhaben aussprechen. Das Volksbegehren kommt zustande, wenn mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten zustimmen – das wären 220.000 Menschen. Anschließend gibt es zwei Möglichkeiten: Der Landtag stimmt dem Gesetz zu. Oder es gibt einen Volksentscheid, ähnlich einer Wahl: Das Gesetz ist angenommen, wenn mindestens ein Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen auf „Ja“ lautet. Diese Mehrheit muss mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten sein.
In unserem Video diskutieren die Journalistin Petra Gerster und der Historiker Andreas Rödder über Sinn und Unsinn des Genderns: