Die Plakatierung der Parteien sorgt vor Wahlen immer wieder für Konflikte. Für Frust sorgt aber auch, dass jede Kommune eigene Regeln festlegen darf.
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Wer regelt, wann und wie Parteien vor der Landtagswahl plakatieren dürfen?
Jede Kommune legt das über eine eigene Satzung fest – eine hessenweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Das führt dazu, dass es sogar innerhalb eines Landkreises unterschiedliche Regeln in den einzelnen Gemeinden gibt. Für das Plakatieren im öffentlichen Raum brauchen die Parteien eine Sondernutzungserlaubnis. In der Regel ist dies eine reine Formsache, allerdings sind vor allem für die kleineren Parteien die unterschiedlichen Regeln problematisch. Sie haben im Vergleich mit den größeren Parteien keine großen Budgets, meist fehlt es sowohl an langjähriger Erfahrung als auch an Personalstärke. „Unfair“ findet deshalb Klaus Sommer, der für die Freien Wähler hessenweit die Plakatierung organisiert, die uneinheitlichen Regelungen. „Das ist eindeutig eine Benachteiligung kleinerer Parteien.“
Ab wann dürfen vor der Wahl Plakate aufgehängt werden?
Meist entbrennt mit dem Startschuss zur Plakatierung auch ein Wettlauf der Parteien um die besten Plätze. Beim Zeitpunkt gibt es in Hessen eine große Spanne: Das Verkehrsministerium hat für alle Bundes- und Landesstraßen bestimmt, dass Plakate hier frühestens zwei Monate vorm Wahltag aufgehängt werden dürfen. In den Kommunen ist das aber wieder ganz unterschiedlich geregelt. So dürfen die Parteien etwa in der Landeshauptstadt bereits seit exakt 25. August, 20 Uhr, mit Plakaten für sich werben. In Frankfurt und Darmstadt hingegen ist dies erst sechs Wochen vorm Termin erlaubt, also seit Sonntag, 27. August. In der Stadt Offenbach sind Wahlplakate exakt „43 Tage vor der Wahl ab 8 Uhr“ zugelassen. In anderen Kommunen dürfen Plakate sogar erst vier Wochen vorm Wahltermin am 8. Oktober aufgehängt werden. Teils setzen sogar Gemeinden innerhalb desselben Kreises unterschiedliche Fristen, wie im Lahn-Dill-Kreis, kritisiert Sommer. „Für uns bedeutet dies dann, dass wir in ein und dasselbe Gebiet häufiger fahren müssen – zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das ist organisatorisch und personell ein enormer Aufwand.“
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Wie schnell müssen die Plakate abgehängt werden?
Viele Gemeinden setzen eine Ein- oder Zwei-Wochen-Frist nach der Wahl. In einigen Kommunen müssen die Wahlplakate aber bereits einen Tag danach entfernt werden. Das setzt viele Parteien unter Druck, die überwiegend mit Ehrenamtlichen arbeiten – welche auch am Montag nach der Wahl einem Job nachgehen müssen. Und auch hier gilt: Die Parteien müssen genau auf dem Schirm haben, welche Regelung jede Gemeinde hat. Hängt das Wahlplakat zu lang, kann es kostenpflichtig von den Ordnungsbehörden entfernt werden.
Wo dürfen keine Plakate angebracht werden?
Eine Bannmeile gilt rund um öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen und Kitas oder Gerichtsgebäude – hier gilt eine Neutralitätspflicht. Viele Kommunen haben zudem Zonen ausgewiesen, in denen nicht plakatiert werden darf, beispielsweise historische Altstädte oder Marktplätze. Die Plakate dürfen auch den Verkehr nicht behindern. Das heißt konkret: freie Sicht auf Verkehrsschilder und Straßennamen. Bei Geh- und Radwegen sollten die Plakate erst ab einer Höhe von 2,50 Metern angebracht werden. Teils sind auch Ampeln, Brückengeländer und Straßenlaternen von den Gemeinden ausgenommen. Diese Regelungen können immer wieder neu gefasst werden: So wurde in der Stadt Offenbach erst kürzlich entschieden, dass Wahlplakate nicht an Ampeln, Masten, an denen ein Verkehrszeichen ist, oder den Gittern an S-Bahnhöfen aufgehängt werden dürfen.
Die Kniffe der Parteien, um möglichst früh zu plakatieren
Welche besonderen Regelungen gibt es in Hessen noch?
Es gibt auch Kommunen, die Plakate für alle Parteien selbst aufhängen – wie in Künzell. Dort koordiniert das Hauptamt der Gemeine das Sammeln der Plakate, diese werden dann „nach dem Zufallsprinzip“ an die Laternen angebracht. Und einige Kommunen haben in ihren Satzungen eine Höchstmenge an Plakaten festgelegt, die pro Partei oder Wählervereinigung gehängt werden darf. In Altenburg (Wetteraukreis) beispielsweise ist die Anzahl der Plakate für jeden Antragsteller auf 125 pro Wahl beschränkt.
Dürfen die Kommunen Gebühren für die Plakatierung nehmen?
Nein, aber sie nehmen manchmal Gebühren für die Erteilung der Genehmigung – bis zu 50 Euro. Gelegentlich müssen Parteien auch eine Kaution bei der Kommune hinterlegen. Diese wird genutzt, wenn Zahlungen anfallen, weil die Partei Plakate nicht rechtzeitig wieder abgehängt hat. In Darmstadt laufen aktuell Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen AfD, Linke und FDP, weil sie diesmal zu früh mit der Plakatierung dran waren. Je nach Grad des Vergehens sind Zahlungen zwischen 500 und 1000 Euro möglich. Und Frankfurt verlangt in seiner Satzung 150 Euro für Plakate, die ohne Erlaubnis hängen, Limburg für falsch angebrachte Plakate jeweils 80 Euro sowie die Kosten für das Abhängen.
Welche Kniffe nutzen Parteien vor einer Wahl, um schon vor Fristbeginn zu plakatieren?
Ein beliebter Trick unter den Parteien sind Plakate mit Veranstaltungswerbung, die als Platzhalter genutzt werden: Sie können schon deutlich länger vor der Wahl aufgehängt werden, und so kann man sich die besten Plätze sichern, indem man das Motiv einfach austauscht. Die hessische hat FDP sich diesmal bereits im Juli mit einer Groß-Plakate-Aktion für die heiße Wahlkampf-Phase warmgelaufen: Für die 150 Plakate mietete sie sich kommerzielle Werbeflächen.
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