Seit 2013 gibt es ein Recht auf Betreuung für Kinder ab einem Jahr. Was hat das gebracht und wie ist die Versorgung in Hessen und Rheinland-Pfalz? Fragen und Antworten.
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Wer hat den Rechtsanspruch? Was besagt er?
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, egal ob die Eltern arbeiten oder nicht. Unter Umständen hat der Nachwuchs schon im ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater, heißt es auf den Seiten des „Familienportals“ des Bundesfamilienministeriums. Das gelte zum Beispiel, wenn beide Eltern arbeiten, arbeitssuchend sind, in Ausbildung oder wenn diese Förderung für die Entwicklung des Kindes notwendig ist.
Wie erhalten Kinder einen Betreuungsplatz?
Ein zentrales Antragssystem gibt es nicht. Das Prozedere funktioniert in jedem Bundesland, in jedem Landkreis oder jeder Kommune und zum Teil je nach Träger etwas anders. Zuständig für die Kinderbetreuung sind die Kommunen, wie die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz immer wieder betonen. „Stiftung Warentest“ empfiehlt Eltern, sich um einen Betreuungsplatz zu kümmern, sobald sie wissen, dass sie einen solchen benötigen werden – auch, wenn noch kein Rechtsanspruch besteht. Bei manchen Trägern gibt es Fristen zu beachten. Auf der Internetseite der städtischen Kitas in Mainz heißt es etwa: „Eine Anmeldung ist erst ab Vollendung der Geburt möglich.“
Zulässige Fahrtzeit zur Kita
Müssen Eltern jeden Platz akzeptieren?
Ohne den Betreuungsanspruch zu verlieren, kann man einen Platz nur ablehnen, wenn er unzumutbar ist, heißt es bei „Stiftung Warentest“. Was unzumutbar bedeutet, damit beschäftigen sich Gerichte. Zulässig seien nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München bis zu 30 Minuten Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Was ist, wenn man keinen Platz erhält?
In Deutschland fehlen laut Bertelsmann-Stiftung in diesem Jahr bis zu 383.600 Plätze, um die Nachfrage der Eltern zu decken. Nicht jeder Antrag wird vom Jugendamt positiv beschieden. Wird er abgelehnt, können Eltern Widerspruch einlegen. Wird auch dieser abgelehnt, können sie klagen. Jedoch haben Eltern „keine Betreuungsgarantie – auch dann nicht, wenn sie einen Kita-Platz mit Anwalt einklagen“, erläutert die Klugo-Rechtsberatung. Mütter und Väter haben in diesen Fällen einen Kostenerstattungsanspruch: Sie können die Kosten für eine alternative Kinderbetreuung, etwa einer privaten Krippe, einfordern. Wenn ein Elternteil das Kind betreut und dem Beruf nicht mehr nachgehen kann, komme wegen des entfallenen Verdiensts eine Klage auf Schadenersatz in Betracht, heißt es bei Klugo.
Was kostet ein Betreuungsplatz?
In Rheinland-Pfalz sind alle Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt von Gebühren befreit, egal, ob sie in einen Kindergarten oder eine Krippe gehen. Für Kinder in der Kindertagespflege (Tagesmutter/Tagesvater) fallen weiterhin Gebühren an. Für die Mittagsverpflegung und ähnliches müssen die Eltern weiterhin bezahlen. Als anspruchserfüllend gelten in Rheinland-Pfalz sieben Stunden Betreuung täglich, das sei laut Bildungsministerium aber keine Obergrenze für die Betreuungszeit. In Hessen ist der Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt bis zu sechs Stunden täglich kostenlos. In Frankfurt dürfen seit kurzem auch Zweijährige ohne Gebühren in die Krippe gehen.
Seit dem Rechtsanspruch haben mehr Kinder eine Tagesbetreuung
Gehen seit dem Rechtsanspruch mehr Kinder unter drei Jahren in Kitas?
Ja. In Hessen hatten im Jahr 2012 (also vor Einführung des Rechtsanspruchs) nur 23,7 Prozent der Unter-Dreijährigen eine Tagesbetreuung, 2022 ist ihr Anteil auf 32,5 Prozent gestiegen, wie das Statistische Bundesamt auf Anfrage erläutert. In Rheinland-Pfalz betrug der Anteil der Unter-Dreijährigen 2012 noch 27 Prozent, zehn Jahre später lag er bei 30,6 Prozent.
Wie ist die Betreuungssituation in Hessen und Rheinland-Pfalz?
Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung kam im Oktober 2022 zu dem Ergebnis, dass in Hessen 37.200 Plätze fehlen, um im Jahr 2023 die Nachfrage der Eltern zu decken. In Rheinland-Pfalz sind es demnach 26.500. „Die größte Hürde auf dem Weg zu genügend Plätzen sowie kindgerechten Personalschlüsseln in den Kitas bleibt der Fachkräftemangel“, sagt Kathrin Bock-Famulla, eine der Autorinnen der Studie. In Rheinland-Pfalz etwa hat das Bildungsministerium im Februar eine Fachkräftekampagne gestartet. Für messbaren Erfolg sei es jedoch noch zu früh, hieß es im Juli auf eine Anfrage.