Analyse zum U-Ausschuss: Fragen zu Dreyers Kommunikation

Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach ihrer zweiten Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss zur Ahrflut.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin musste über ihre Rolle rund um die Ahrflut aussagen. Nur bei einem Punkt konnte die Opposition sie in die Enge treiben.

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Was ist in der Flutnacht geschehen?

Ab den Mittagsstunden des 14. Juli bis in die Nacht auf den 15. Juli riss eine gigantische Sturzflut im Ahrtal mehr als 130 Menschen in den Tod. Obwohl sich das Ereignis über mehrere Stunden aufbaute, traf die Flutwelle die meisten der Opfer wohl ohne Vorwarnung. Unter anderem wegen Versäumnissen innerhalb der Landesregierung, wie die Aufklärungsarbeit des U-Ausschusses in den vergangenen Monaten offengelegt hatte. Es lagen nachweislich im landespolitischen Regierungsapparat vor und während des Unglücks reichlich Informationen vor, die die Entscheidungsträger vor einer Katastrophe an der Ahr hätten warnen müssen.

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Wie verteidigte sich Dreyer?

Einer der Vorwürfe der Opposition lautet seit langem, dass es Dreyers Aufgabe als Ministerpräsidentin gewesen wäre, dass zwischen ihren Ministerien - vor allem Umweltministerium und Innenministerium - während der Flut mehr hätte kommuniziert werden müssen. Um so womöglich frühzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dreyer selbst sagte im U-Ausschuss am Freitag aus, dass die damalige Umweltministerin Anne Spiegel (Grüne) ihr am frühen Abend versichert habe, dass die Staatssekretäre beider Ministerien in Kontakt stünden. „Wenn mir eine Ministerin sagt, dass die Staatssekretäre im Austausch sind, muss ich mich darauf verlassen”, sagte Dreyer. Allerdings ist auch bekannt, dass Erwin Manz (Grüne), Staatssekretär im Umweltministerium, in den entscheidenden Stunden der Flut eine Katastrophenwarnung aus seinem Haus nicht an das Innenministerium weiterleitete.

Welche neuen Erkenntnisse hat die Dreyer-Vernehmung gebracht?

Wenige. Immer wieder versuchte die Opposition, über Fragen herauszubekommen, ob Dreyer womöglich doch mehr über die dramatische Hochwasserentwicklung an der Ahr gewusst hatte. Oder ob sie die ihr vorliegenden Informationen falsch bewertete. Es gelang der Opposition aber nicht, Dreyer nachzuweisen, dass sie die drohende Gefahr im Norden von Rheinland-Pfalz früher hätte erkennen müssen. Weder über Fragen noch über die Dokumente in den Beweisakten. Dreyer selbst sagte auf Fragen in diese Richtung immer wieder aus: „Ich hatte keine Kenntnis darüber, dass sich die Lage an der Ahr so zuspitzte.”

Wo konnte die Opposition die Ministerpräsidentin in die Enge treiben?

Ein Ziel der Opposition war es, Dreyer nachzuweisen, dass sie in den Stunden der Katastrophe als Regierungschefin zu passiv agiert hatte. Bei Fragen zu diesem Punkt gelang es dem Block aus CDU und AfD kurzzeitig, Dreyer in die Enge zu treiben. Und zwar bei ihrer eigenen Kommunikation. Dreyer räumte auf Nachfrage ein, sich am späten Abend nicht mehr aktiv mit den laufenden Hochwassern im Land beschäftigt zu haben. Laut Telefonprotokollen hatte Dreyer nach 22 Uhr weder mit ihrem Diensthandy telefoniert, noch Nachrichten darüber verschickt. „Es gab für mich keinen Grund daran zu zweifeln, dass der Katastrophenschutz vor Ort die Situation nicht im Griff hatte”, wiederholte Dreyer häufiger. Der CDU-Abgeordnete Dirk Herber kam nach der Vernehmung dennoch zu dem Schluss, dass Dreyer in den Stunden der Flut „keine Führung gezeigt und ihre Ministerien nicht ausreichend koordiniert” habe. Herber weiter: „Das Handeln der Landesregierung ist vor, während und nach der Katastrophe selbst zum mitursächlichen Teil des großen Dramas geworden.” Auch der AfD-Politiker Michael Frisch sagte: „Eine solche Passivität ist mit der hohen Verantwortung einer Regierungschefin absolut unvereinbar.” Es sei Dreyers Aufgabe gewesen, sicherzustellen, dass ihre Ministerien auf höchster Ebene in der Katastrophe eng miteinander kommunizieren und kooperieren. „Das hat sie nicht getan”, was eine wesentliche Ursache dafür sei, „dass 134 Menschen sterben mussten”.

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Muss Dreyer nun zurücktreten?

Die Oppositionsfraktionen CDU und AfD forderten nach der Vernehmung umgehend Dreyer zum Rücktritt auf. Es gibt jedoch keine dokumentierten Belege, dass die Ministerpräsidentin in der Flutnacht persönlich falsch gehandelt hatte, weshalb ein Rücktritt äußerst unwahrscheinlich ist. Auch der Oppositionspolitiker und U-Ausschuss-Obmann der Freien Wähler, Stephan Wefelscheid, befand am Freitag, dass er keine persönliche Schuld bei Dreyer erkennen könne und setzte entsprechend keine Rücktrittsforderung ab. Allerdings muss sich Dreyer weiterhin der Frage stellen, wieso sie an Staatssekretär Manz festhält. Sie selbst hatte ausgesagt, dass sie darauf vertrauen muss, dass bei einer solchen Lage die Staatssekretäre der zentralen Ministerien im Austausch bleiben. Dieses Vertrauen hat Manz während der Katastrophe nachweislich nicht erfüllt.

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Wie geht es nun weiter mit dem U-Ausschuss?

Die Vernehmung der Ministerpräsidentin dürfte die letzte große Befragung vor dem Aufklärungsgremium gewesen sein. Stand jetzt wird der U-Ausschuss im April noch einmal zusammenkommen, um mit Experten und Regierungsmitarbeitern tiefgehend über den Themenkomplex „Hochwassergefahrenkarten” zu sprechen. Auch die Urlaubsaffäre in der Landesbehörde ADD und ihre frühere Vize-Präsidentin Begoña Hermann werden bei diesem Termin erneut behandelt.