Datenschützer: „Luca“ muss dezentraler werden

Dennoch sieht Dieter Kugelmann keine grundsätzlichen Einwände gegen die Kontaktverfolgungs-App. Corona bleibt steter Begleiter des Landesdatenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz.

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MAINZ. Keine grundsätzlichen Bedenken, aber Nachbesserungsbedarf sieht Dieter Kugelmann bei der Kontaktverfolgungs-App „Luca“, die Rheinland-Pfalz einführen will. „Im Ansatz ist Luca in Ordnung, der Hersteller ist auf einem guten Weg“, sagt der Landesdatenschutzbeauftragte. Allerdings mahnt er an, dass die Datensicherung dezentraler erfolgen sollte.

„Luca“ wird sich direkt mit den Gesundheitsämtern und deren Software „Sormas“ vernetzen. Gastronomen oder Einzelhändler bekommen keine Daten, das findet Kugelmann richtig. Auch dass die Daten in Deutschland liegen – anders als bei der im Schulbereich so umstrittenen Videokonferenzplattform Microsoft Teams –, findet seine Zustimmung.

Allerdings sollten nach Kugelmanns Ansicht die Daten nicht zentral gespeichert und auf mehreren Wegen verschlüsselt werden. „Das ist nur die zweitbeste Lösung“, kritisiert er. „Wenn jemand die Datenbank oder den einen Schlüssel hackt, hat er gleich alle Daten. Das sollte nicht sein, wir sind für dezentrale Lösungen.“ Dass der Hersteller „Culture for Life GmbH“ diese finden kann, davon ist Kugelmann überzeugt: „Ich mache mir keine großen Sorgen, man ist unseren Argumenten zugänglich.

Zahl der Beschwerden und Anfragen erneut gestiegen

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Nicht nur wegen „Luca“ ist die Corona-Pandemie für Kugelmann und sein Team derzeit allgegenwärtig. Schon im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Beschwerden beim Landesbeauftragten von 190 auf 200, die Anträge auf Informationsfreigabe von 55 auf 74 – fast alles wegen des Virus. „In der Pandemie ist Transparenz wichtig, weil sie helfen kann, Vertrauen zu schaffen“, sagt Kugelmann. Zugleich aber gilt: „Gesundheitsdaten sind besonders sensibel.“

Dieser Spagat zieht sich durch die gesamte Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten. Einen Rüffel verpasste er dem Kreis Südwestpfalz, weil der auf eine (zugegebenermaßen unpräzise) Anfrage eines Bürgers zu Corona-Fällen einfach gar nicht antwortete. „Das geht gar nicht, Stummstellen ist nicht möglich, irgendeine Antwort muss kommen“, stellt Kugelmann klar.

Andersherum lief es beim Kreis Bad Kreuznach. Dessen Verwaltung sollte auf Anfrage Angaben zu Corona-Toten mit Vorerkrankungen machen. Das aber würde die ärztliche Schweigepflicht verletzen, weshalb der Kreis zurecht keine Auskunft erteilt habe. „Das Landestransparenzgesetz schützt die Rechte Dritter, auch wenn sie verstorben sind“, sagt Kugelmanns Mitarbeiter Oliver Müller. Ebenfalls nicht herausrücken musste das ZDF-„heute-Journal“ Rechercheergebnisse zu Corona-Intensivpatienten – weil das nicht staatsvertraglich geregelt ist und das Landestransparenzgesetz für das ZDF somit gar nicht gilt.

Allerdings kann der Datenschutzbeauftragte immer wieder auch helfen, Licht ins Dunkel zu bringen. Als Mitglieder der Feuerwehr Koblenz in einer Übungspause die Abstandspflichten nicht beachteten, gab es auf Betreiben von Kugelmanns Behörde erweiterte Informationen. Und die Verbandsgemeinde Freimsheim musste zu einem in einer Schrebergartenkolonie geplanten Parkhaus ebenfalls Farbe bekennen. Fazit von Kugelmanns Mitarbeiter Uli Mack: „Wenn man hartnäckig bleibt, kommt man auch zum Erfolg.“

Von Ulrich Gerecke