Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Rheinland-Pfalz

aus Coronavirus-Pandemie

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Eine Maske liegt auf einem Mäppchen. Foto: dpa
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Ab 1. Mai gelten in Rheinland-Pfalz neue Regeln bei einer Corona-Infektion. Auch in Schulen gibt es Änderungen. Ein Überblick, was konkret gilt.

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MAINZ. Clemens Hoch (SPD) darf am Dienstag etwas machen, was er in den vergangenen zwölf Monaten eher selten machen durfte. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister darf gute Nachrichten verkünden. Und zwar: „Ich bin sehr optimistisch, dass uns ein Sommer bevorsteht, der sich fast wieder normal anfühlen wird“, sagt Hoch bei einer Pressekonferenz, bei der er die neuen, gelockerten Corona-Regeln für das Land vorstellte.

Ab Sonntag, 1. Mai, soll landesweit stärker zwischen Corona-Erkrankung und Corona-Infektion unterschieden und dementsprechend die Quarantänezeit in Rheinland-Pfalz verkürzt werden. Konkret heißt das: Ab Sonntag müssen Personen, die nachweislich im Kontakt mit einem Corona-Infizierten standen, nicht mehr in Quarantäne, unabhängig ihres Impfstatus oder Alters. Wer sich hingegen mit Corona infiziert, aber keine Symptome spürt, für den endet die Quarantäne ab dem 1. Mai dann bereits nach fünf Tagen – und nicht mehr wie bislang nach zehn Tagen. Die Quarantänepflicht beginnt nach einem positiven Bürgertest von einer offiziellen Teststelle, ein PCR-Test ist nicht mehr vonnöten. Hoch präzisiert: „Neu ist auch, dass die Quarantäne nach fünf Tagen einfach endet, ohne Freitesten.“

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Kompliziert wird es allerdings, wenn man sich mit Corona infiziert und Symptome hat. Dann nämlich muss man mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, um sich selbst aus der Quarantäne zu entlassen. Die Mindestzeit von fünf Tagen Quarantäne bleibt hierbei erhalten. „Unabhängig davon endet aber auch mit Symptomen die Pflicht zur Absonderung nach zehn Tagen automatisch“, erklärt Hoch.

Die neuen Quarantäneregeln haben auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Die Testpflicht entfällt bis auf Weiteres an allen Einrichtungen. Das heißt, dass ab Montag nicht mehr zwei anlasslose Tests durchgeführt werden. Zudem ist es bislang so gewesen, dass sich nach einem Positivfall eine komplette Klasse an fünf aufeinanderfolgenden Tagen testen musste, um weiterhin am Schulunterricht teilnehmen zu dürfen. Auch diese Vorgabe entfällt mit den neuen Quarantäneregeln.

Keine Datenerfassung an Schulen mehr

Wie das Bildungsministerium auf Anfrage mitteilt, steht es den Schulen frei, die restlichen Testbestände an Schnelltests aufzubrauchen. Außerdem fällt mit der Testpflicht an Schulen auch die Datenerfassung der Infektionen weg. Das bedeutet, dass ab Montag für Schulen nicht mehr gesondert festgehalten wird, wie viel positive Infektionen vorliegen.

Gesundheitsminister Hoch sagt: „Das alles sind Schritte zurück in Richtung Normalität.“ Allerdings macht Hoch auch deutlich: „Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei.“ Nach dem Sommer rechnet der Gesundheitsminister damit, dass die Infektionszahlen wieder steigen könnten. „Ich will auch nicht ausschließen, dass wir im Herbst wieder über eine Maskenpflicht diskutieren müssen.“

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Einen Fehler des vergangenen Jahres will der Gesundheitsminister daher nicht wiederholen: die Landesimpfzentren voreilig schließen. „Wir wollen die Struktur der Impfzentren stattdessen bis Jahresende aufrechterhalten“, sagt Hoch. Er rechne damit, dass „ab Herbst der Wunsch sich impfen zu lassen wieder größer wird“. In diesem Zusammenhang hofft der SPD-Politiker, dass bis zu diesem Zeitpunkt ein auf die Omikron-Variante angepasster Impfstoff zugelassen ist.

Trotz des in den vergangenen Tagen kurzzeitigen Anstiegs der Infektionszahlen im Land geht Hoch nach den neuesten Berechnungen seines Expertenstabs davon aus, dass die Corona-Kurve im Laufe des Monats Mai stark abfallen wird. „Auch bei der Hospitalisierungsrate und der Belegung der Intensivbetten erwarten die Modellierer einen weiterhin fallenden Trend.“

Zahlen werden nur noch unter der Woche gemeldet

Mit den sinkenden Zahlen geht ebenfalls eine Neuerung bei der Meldung der Corona-Zahlen einher. Künftig werden nur noch montags bis freitags die Infektionsfälle ermittelt und veröffentlicht – und nicht mehr wie bislang auch am Wochenende.