Das geänderte Ordnungsbehördengesetz des Landes regelt, dass auch für kleinere Dorffeste ein Sicherheitskonzept verlangt werden kann. Das sorgte für Diskussionen im Landtag.
MAINZ. Es waren beinahe apokalyptische Szenarien, die die Landtagsfraktion der Freien Wähler für die Veranstaltungslandschaft in Rheinland-Pfalz heraufbeschworen. Von einem Todesstoß für kleine Feste war der Rede, vom Aus der Traditionsfeiern. Zur Rettung der kleinen Feste hatten die Freien Wähler am Donnerstag daher eine Gesetzesinitiative auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt – die allerdings auf wenig Gegenliebe stieß.
Hintergrund der düsteren Prognose der Freien Wähler war eine Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes des Landes (POG) – zur Abwehr terroristischer Gefahrenlagen. Die Änderung bestimmt, dass auch bei kleineren Veranstaltungen unter freiem Himmel – mit weniger als 15 000 Besuchern – von den Organisatoren ein Sicherheitskonzept verlangt werden kann. Die FW sehen hierin eine Vorgabe, die insbesondere kleinere Dörfer und ihre Feste gefährde. Der FW-Abgeordnete Stephan Wefelscheid sagte im Landtag: „Erste Veranstaltungen sind wegen der Auflagen bereits abgesagt worden.“ Viele Behördenleiter seien schlicht verunsichert, ob sie künftig haftbar gemacht werden könnten, wenn es wider Erwarten ohne Sicherheitskonzept auf einem ihrer Feste zu einem Vorfall komme.
Wefelscheid forderte daher, dass das POG erneut geändert und eine Besucher-Untergrenze eingeführt wird, unter der ein solches Sicherheitskonzept nicht mehr verlangt werden kann. „Wir schlagen hier Feste vor, zu denen weniger als 1500 Besucher kommen“, so Wefelscheid.
Lewentz bietet Aufklärungsgespräche an
Innenminister Roger Lewentz (SPD) zeigte sich im Landtag indes wenig angetan vom Vorstoß der FW. Er begründete: „Führen wir eine Untergrenze ein, vermitteln wir ein falsches Sicherheitsgefühl. Das Gefühl, das bei kleineren Festen nichts passieren kann.“ Mit einer Untergrenze würde zudem die Möglichkeit genommen, bei kleineren Problemveranstaltungen, ein Sicherheitskonzept einzufordern – zum Beispiel bei Bikertreffen oder Rechtsrockkonzerten. Lewentz kündigte allerdings an, Informationsveranstaltungen für Kommunen anzubieten, um sie über Pflichten aufzuklären und zu beraten.
Die Gesetzesinitiative wird nun zur weiteren Beratung im Rechtsausschuss behandelt.