Handel darf in Rheinland-Pfalz am Montag öffnen

In Rheinland-Pfalz darf der Einzelhandel ab Montag unter Auflagen wieder öffnen. Foto: dpa

Da die landesweite Inzidenz schon seit über einer Woche unter 50 liegt, hat der Ministerrat mehrere konkrete Lockerungen beschlossen.

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MAINZ. Ab Montag wird es in Rheinland-Pfalz verschiedene Lockerungen für Wirtschaft, Sport und Kultur geben. Der Ministerrat entschied am Freitag auf der Basis der jüngsten Bund-Länder-Gespräche, dass die Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen können, allerdings mit begrenzter Kundenzahl. Für die ersten 800 Quadratmeter bedeutet das, ein Kunde je zehn Quadratmeter; über diese Grundfläche hinaus kann ein Kunde je 20 Quadratmeter bedient werden. Ab 2000 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde je 40 Quadratmetern zugelassen. In Kreisen und Städten mit einer Inzidenz über 100 bleibt der Handel weiter geschlossen.

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Wenn die Zahlen wieder steigen, müssen wir auch wieder einen Schritt zurückgehen“, machte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) deutlich. Das Szenario tritt dann in Kraft, wenn die Landesinzidenz mehr als drei Tage über 50 liegt. Dann wird der Einzelhandel nicht geschlossen, sondern man kehrt zum Termin-Shopping zurück, und zwar nur in den Kommunen, bei denen der Inzidenzwert über 50 liegt.

Mit dem Einzelhandel und den Kommunen sei, so Dreyer, ein „Bündnis für sicheres Öffnen“ verabredet worden. „Mit Tests, Hygieneauflagen und strengen Kontrollen werden diese Öffnungsschritte abgesichert“, so Dreyer.

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Dreyer hatte vor der Entscheidung zur Lockerung mit Vertretern der Industrie- und HUm Schnelltests zu forcieren, gibt es landesweit 427 Teststellen, die von 3700 Helfern betrieben werden. Das Land hat sechs Millionen Testkits vertraglich gesichert. Bei weiteren acht Millionen stehe man in „konkreten Vertragsverhandlungen“, erklärte Dreyer.

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) teilte mit, dass ab Montag auch körpernahe Dienstleistungen wieder möglich sind – sowohl die medizinisch-hygienischen, als auch die im Bereich der Körperpflege wie Nagel- und Kosmetikstudios und Massagesalons. Hier bestehe Maskenpflicht, wo die nicht getragen werden könnten, wie etwa bei kosmetischen Behandlungen im Gesicht, müsse ein tagesaktueller Schnelltest vorgelegt oder ein Selbsttest vor Ort gemacht werden.

Kontaktfreies Sport-Training im Freien

Beim Amateur- und Freizeitsport ist ein kontaktfreies Training im Freien möglich: bei Erwachsenen mit bis zu zehn Personen, bei Kindern mit bis zu 20 Personen bis 14 Jahren. Bei der Kultur können Laienmusiker den Probenbetrieb im Freien aufnehmen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Auftritte sind weiter untersagt. Im außerschulischen Bereich sind Bildungsangebote nur in Präsenzform zulässig, wenn sie 1:1 stattfinden, also ein Teilnehmer und ein Lehrer.

Bei Einreise aus einem Virusmutationsgebiet beträgt die Quarantäne 14 Tage statt normalerweise zehn. Eine „Freitestung“ nach fünf Tagen ist für Einreisende aus Mutationsgebieten nicht möglich.

Von Thomas Ehlke