Hygieneregeln für den Schulstart nach den Ferien

aus Coronavirus-Pandemie

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Schüler heben im Klassenraum den Arm für eine Meldung. Foto: dpa

Unter bestimmten Corona-Hygieneregeln startet am 17. August das neue Schuljahr in Rheinland-Pfalz - unter anderem ohne Masken und Mindestabstand in den Klassenräumen.

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MAINZ. Auch wenn die Schulen nach den Sommerferien am 17. August in Rheinland-Pfalz wieder in den Regelbetrieb starten, muss innerhalb der Klassen keine Maske getragen werden und auch der Mindestabstand von 1,50 Meter entfällt innerhalb des Klassenraumes. Das regelt der neue Corona-Hygieneplan für die Schulen, der zum 1. August in Kraft tritt und für alle Schularten und Jahrgangsstufen gilt.

Auch die bisherige zehnte Corona-Verordnung des Landes muss in diesem Punkt bis dahin noch einmal angepasst werden, erklärte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) bei der Vorstellung des Plans. Außerhalb der Klassenräume, also auf den Fluren, in den Treppenhäusern und auf dem Weg zum Platz in der Mensa etwa, muss hingegen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

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Für Lehrer gilt, dass eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe nach dem Robert-Koch-Institut nicht möglich ist. Vielmehr sei eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung durch einen Arzt erforderlich. Auch wenn man zu einer möglichen Risikogruppe gehöre, sei es zudem angesichts der momentanen Infektionslage möglich, im Präsenzunterricht eingesetzt zu werden.

Schulpflicht auch für Schüler mit Grunderkrankung

Eine Ausstattung mit einem Mund-Nasen-Schutz und / oder einem Gesichtsvisier ist auf Antrag möglich – ebenso wie eine vorübergehende Befreiung vom Präsenzunterricht im Einzelfall, wobei hierfür strenge Vorgaben gelten. So muss hierfür nicht nur ein ärztliches Attest vorliegen, sondern auch ein bestätigter Corona-Fall oder ein konkreter Verdachtsfall vorliegt.

Auch für Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen gilt zudem im neuen Schuljahr wieder die Schulpflicht. Eine generelle Zuordnung zu einer besonderen Risikogruppe für eine schwere Covid-19-Erkrankung sei hier ebenfalls nicht möglich. Für eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist ein Attest notwendig. Die entsprechenden Schüler erhalten „ein Angebot im Fernunterricht, das dem Präsenzunterricht gleichsteht“ heißt es im Hygieneplan.

Zu den weiteren Regeln gehört etwa, mindestens alle 45 Minuten regelmäßig stoßzulüften und zwar für mehrere Minuten und möglichst auch noch öfter während des Unterrichts. Im Sanitärbereich müssen

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Ganz wichtig ist zudem, dass Kinder mit Krankheitssymptomen wie etwa Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, oder Durchfall nicht die Schule betreten dürfen. Darüber hinaus soll die Nutzung der Corona-Warn-App allen am Schulleben Beteiligten ausdrücklich empfohlen werden.

Neu ist schließlich in Rheinland-Pfalz, dass die Schulen einen Hygienebeauftragten oder ein Hygiene-Team benennen müssen, die sich um die Sicherstellung der Hygiene vor Ort kümmern sollen. Mit Onlineseminaren in Kooperation mit der Universitätsmedizin Mainz sollen diese auf ihre Aufgabe vorbereitet werden.

Weitere Regeln für das neue Schuljahr sind:

- Ausflüge, Klassenfahrten und außerschulische Projekte können vorerst nicht stattfinden. Im nächsten Halbjahr solle der Schwerpunkt zunächst auf dem Unterricht und dem Lernen liegen.

- Für den Fall, dass auch Fernunterricht stattfindet, müssen bestimmte Klassenstufen, wie die Stufen 1 und 5 sowie die Klassen, die sich vor einem Abschluss befinden, vorwiegend im Präsenzunterricht unterrichtet werden. Bei der Entscheidung, welche Klassenstufen im Präsenzunterricht unterrichtet werden, sollen jüngere vor älteren Jahrgängen Vorrang haben.

- Präsenz- und Fernunterricht finden auf der Basis verbindlicher Stunden oder Wochenplänen statt.

- Die Verantwortung für den Fernunterricht liegt bei den Lehrkräften. Eltern sollen nur in dem Maß einbezogen werden, wie dies auch im Präsenzunterricht der Fall wäre.

- Es gibt auch für den Fernunterricht klare Regeln zur Erbringung von Leistungsnachweisen. Prüfungen finden statt.

Insgesamt seien für das kommende Schuljahr drei Szenarien möglich, auf die man sich vorbereite:

1. Regelbetrieb ohne Abstand (dann gilt der nun vorliegende Hygieneplan).

2. Eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot (hier würde man wieder einen Wechsel von Präsenzunterricht und Lernphasen zu Hause einführen).

3. Temporäre Schulschließungen (hier würde es ausschließlich Fernunterricht geben). Aktuell geht man davon aus, dass man nach den Ferien mit dem Regelbetrieb ohne Abstand an den Schulen starten kann.