Bei Ermittlungen zu einem Todesfall hat die Polizei Mainz unrechtmäßig auf Daten der Besucher einer Gaststätte aus der Luca-App zugegriffen, mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft.
MAINZ. Im Verlauf von Ermittlungen zu einem Todesfall hat die Polizei in Mainz offenbar unrechtmäßig auf die Daten von Besuchern einer Gaststätte aus der Luca-App zugegriffen. Dafür habe keine hinreichende rechtliche Grundlage bestanden, erklärte die Staatsanwaltschaft Mainz am Freitag. Die Behörde selbst hatte der Abfrage eigenen Angaben zufolge zugestimmt. Als Folge seien 21 potenzielle Zeugen telefonisch kontaktiert worden. Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich bei den Betroffenen. Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) über den Fall berichtet.
Mann starb an den Folgen eines Sturzes
Die Ermittlungen folgten auf den Sturz eines Mannes am 29. November vergangenen Jahres nach dem Verlassen einer Gaststätte in der Großen Langgasse in Mainz. Der Mann starb demnach einige Tage später an den Folgen. Mit der Datenabfrage seien Besucher der Gaststätte ausfindig gemacht worden, um sie als mögliche Zeugen zu gewinnen. Allerdings: Daten aus der Luca-App dürfen nicht für die Strafverfolgung verwendet werden.
"Es wird sichergestellt, dass die entsprechenden Daten nicht weiter genutzt werden", erklärte die Staatsanwaltschaft. Es seien keine weiteren Fälle bekannt, in denen auf Kontaktdaten der Luca-App zurückgegriffen worden sei. Eine entsprechende Prüfung sei veranlasst worden. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft würden auf Beachtung der rechtlichen Vorgaben sensibilisiert, der behördliche Datenschutzbeauftragte sei informiert und eingebunden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz soll informiert werden.
„luca hatte keine Kenntnis von dem Vorfall“
Derweil meldeten sich am Freitag auch die „luca“-Betreiber öffentlich zu Wort. „luca selbst hatte keine Kenntnis von dem Vorfall“, heißt es in einer auf der Internetseite des Unternehmens hochgeladenen schriftlichen Stellungnahme. „Das liegt daran, dass luca selbst auf diese Daten unter keinen Umständen zugreifen kann. Die Daten können nur bereitgestellt, wenn das jeweilige Gesundheitsamt und der jeweilige Betrieb in einem Infektionsfall gleichzeitig ihr Einverständnis erteilen und ihre individuellen Schlüssel anwenden, um die Daten zu entschlüsseln.“ Die Daten seien dann nur für das jeweilige Gesundheitsamt einsehbar. „In diesem Fall hat wohl das Gesundheitsamt auf Druck bzw. Bitten der Polizei einen Infektionsfall simuliert und das Einverständnis des Betriebs auf Bereitstellung der Daten eingeholt“, so die „luca“-Betreiber weiter.
Zwar seien alle Nutzer – wie immer im Falle einer Datenabfrage eines Gesundheitsamtes – darüber informiert worden, dennoch dürften die Daten der lucaApp laut Infektionsschutzgesetz nicht zum Zwecke der Zeugensuche oder Strafverfolgung abgerufen werden. Das Handeln von Polizei sowie von Gesundheitsamt sei nicht durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt gewesen, was die Behörden auch eingeräumt hätten.
Sensibilisierung zur Rechtslage
„Wir verurteilen diesen Missbrauch der für den Infektionsschutz erhobenen Daten der lucaApp und begrüßen die Ankündigung der Staatsanwaltschaft Mainz, hinsichtlich der Rechtslage zu sensibilisieren und die Daten nicht weiter zu verwenden“, erklären die Betreiber.
Fast täglich erreichten „luca“ Anfragen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu Daten von Nutzern der lucaApp, die immer gleich beantwortet würden: „Dass wir keine Daten liefern können, weil wir aufgrund des Verschlüsselungskonzepts technisch keinen Zugriff darauf haben.“
Der 39-jährige Mann war in der Nacht auf den 30. November vergangenen Jahres gegen 0.10 Uhr vor einer Gaststätte an der Ecke Große Langgasse/Kleine Langgasse in der Mainzer Altstadt laut Polizei bei einem Sturz schwer verletzt und in der Folge in Lebensgefahr schwebend intensivmedizinisch betreut worden. Am 10. Dezember verstarb er schließlich. Die Umstände die zum Sturz führten, sind seither unklar. In einer Pressemitteilung rief die Polizei mögliche Zeugen auf, sich zu melden.