Malu Dreyer: Teil-Lockdown wird verlängert

aus Coronavirus-Pandemie

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Malu Dreyer ist Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. Foto: dpa

Angesichts hoher Zahlen bei den Corona-Neuinfektionen soll der Teil-Lockdown verlängert werden. Darüber informierte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin am Mittwoch.

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MAINZ. Auf die Menschen in Rheinland-Pfalz kommen auch im Dezember deutliche Einschränkungen zu, teils sogar noch striktere. Der wegen der Corona-Krise seit Anfang November dauernde und zunächst bis Monatsende geplante Teil-Lockdown wird bis zum 20. Dezember verlängert, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Mittwoch in Mainz sagte. Das heißt beispielsweise, dass Restaurants, Theater und Freizeiteinrichtungen auch in den kommenden Wochen geschlossen bleiben werden. Bund und Länder gingen davon aus, dass etwa bei Gastronomie und Hotels bis Anfang Januar "umfassende Beschränkungen" erforderlich seien, hieß es in einer Mitteilung der Staatskanzlei.

Dreyer hatte sich zuvor gemeinsam mit den Regierungschefs der anderen Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bis in den Abend hinein beraten. Als Grund für die Verlängerung des Teil-Lockdowns wird auf die anhaltend hohe Zahl an Corona-Neuninfektionen verwiesen.

Deutschlandweit war die Zahl der gemeldeten Corona-Todesfälle binnen 24 Stunden auf den Höchststand von 410 gestiegen. In Rheinland-Pfalz meldeten die Gesundheitsämter am Mittwoch 878 neue Infektionen. Auch im Land nimmt die Zahl der Menschen, die mit oder an Covid-19 starben, weiter deutlich zu - innerhalb eines Tages kletterte die Zahl der Todesfälle um 13 auf 465. Die Inzidenz, also die Zahl der Infektionen bezogen auf 100.000 Einwohner in den zurückliegenden sieben Tagen, lag am Mittwoch landesweit bei 131,2 und damit trotz des Teil-Lockdowns nur geringfügig unter dem Wert der Vorwoche (134,7).

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Keine Silvesterböller auf Plätzen

Noch einmal strenger werden auch in Rheinland-Pfalz die Kontaktbeschränkungen. Private Zusammenkünfte sind vom 1. Dezember an weiter auf den eigenen und einen weiteren Hausstand beschränkt, ab dann jedoch maximal auf fünf Menschen - bislang waren es höchstens zehn Personen aus maximal zwei Haushalten. Vom 23. Dezember bis "längstens" 1. Januar - also über Weihnachten und den Jahreswechsel - sind laut Staatskanzlei Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal zehn Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

Darüber hinaus wird zwischen Westerwald und Pfalz an Silvester auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen ein Böllerverbot gelten. Es gehe darum, in der Corona-Pandemie größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke würden verboten. Grundsätzlich werde empfohlen, zum Jahreswechsel 2020/2021 auf Silvesterfeuerwerke zu verzichten.

Hier sehen Sie die Aufzeichnung der Pressekonferenz:

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Von red