Neue Corona-Lockerungen in Rheinland-Pfalz

aus Coronavirus-Pandemie

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Eine grafische Darstellung eines Virus.  Grafik: Romolo Tavani - stock.adobe.com

In Rheinland-Pfalz gelten ab Mittwoch weitere Lockerungen der Corona-Verordnung des Landes. Aufatmen dürfte dabei vor allem die Gastronomie.

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MAINZ. In Rheinland-Pfalz gelten ab Mittwoch weitere Lockerungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Aufatmen dürfen dabei Eltern, Gastronomie und Sportvereine.

Ab dem 1. August herrscht in den Kitas im Land wieder der Regelbetrieb. Der Übergang von dem gegenwärtig eingeschränkten Betreuungsangebot in den Regelbetrieb kann jedoch schon ab Mittwoch erfolgen. „Das ist eine sehr gute Nachricht. Das ist das, worauf wir seit Wochen hingearbeitet haben“, begrüßt Andreas Winheller als Vorsitzender des Landeselternausschusses der Kitas (LEA) die Nachrichten aus Mainz.

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Zwar sei Rheinland-Pfalz damit nominell später als andere Bundesländer, allerdings sei hier der Regelbetrieb keine Mogelpackung, sondern es gebe in den Kitas den vollen Betreuungsumfang gemäß Vertrag. Das habe eine gewisse Vorbereitungszeit gebraucht. „Das ist eine absolut dringende Entlastung für die Eltern. Sie sind monatelang auf dem Zahnfleisch gegangen“, unterstreicht Winheller. Es gehe aber vor allem um die Kinder, die seit Monaten in ihrem Bildungsrecht und in ihren Kontakten beschränkt gewesen seien.

In den Gaststätten darf an der Theke wieder ausgeschenkt werden und auch die Gäste dürfen dort wieder Platz nehmen. Allerdings müssen dabei die geltenden Abstandsregelungen beachtet werden. Zudem werden die Kontaktdaten der Gäste erhoben. Zweite wichtige Entscheidung in diesem Bereich: Die Begrenzung der Sperrzeit auf 24 Uhr entfällt.

„Endlich sind die Theken wieder offen und bei dem schönen Sommerwetter dürfen die Leute auch wieder länger in der Gastronomie verweilen“, freut sich Gereon Baumann. Der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Rheinland-Pfalz (Dehoga) sieht damit zwei wichtige Forderungen seines Verbandes erfüllt. Die Betriebe, die bislang geschlossen hatten, weil sie auf den Thekenbetrieb angewiesen sind, hätten nun endlich wieder eine Perspektive. Als nächsten Schritt wünscht sich der Verband, dass die Maskenpflicht für die Bediensteten der Gastronomie im Außenbereich fällt. Man habe gerne die Maske aufgezogen, als auch die Gäste dazu verpflichtet waren. Doch sei die Ansteckungsgefahr im Außenbereich gering. „Deshalb macht draußen die Maske aus unserer Sicht keinen Sinn mehr“, sagt Haumann.

Trotz der Lockerungen rechnet die Branche mit weiteren erheblichen Umsatzverlusten. Eine repräsentative Umfrage bei den Mitgliedern der Dehoga hat laut Haumann ergeben, dass in den nächsten drei Monaten in drei Viertel der Hotelbetriebe noch mehr als 50 Prozent der Kapazitäten frei seien. „Das ist nach wie vor eine prekäre Situation“, betont der Dehoga-Präsident. Deshalb fordert der Verband eine dauerhafte Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf alle Leistungen im Gastgewerbe sowie für Speisen und Getränke – und zwar unbefristet. „Wir brauchen für die Überlebensfähigkeit der Betriebe eine dauerhafte Entlastung bei den Steuern“, sagt Haumann.

Lockerungen auch beim Sport. Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von bis zu 30 Personen zulässig. Das gilt auch für den Kontaktsport. Allerdings müssen die Kontakte von Sportlern und Trainern erfasst werden. Damit können beispielsweise Fußballer, Hand- und Volleyballer ihre Saisonvorbereitung absolvieren. Auch der Spielbetrieb ist in den Ballsportarten dann wieder möglich.

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Von Thomas Ehlke