Verbraucherzentrale warnt vor überzogenen Abschlägen

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Zu hohe Abschlagszahlungen bei Strom und Erdgas? Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät zu Vorsicht.  Foto: dpa

Horrende Rechnungen vom Gas- und Stromversorger? Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor überhöhten Abschlagszahlungen. Das können Kunden tun.

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MAINZ. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält zunehmend Hinweise auf zu hoch berechnete Gas- und Stromabschläge. Wie sie am Mittwoch in Mainz mitteilte, stellen Versorger in manchen Fällen mehrere Hundert Euro mehr im Monat in Rechnung als ihnen zustehen. Laut Gesetz dürfen die Versorger nur Abschläge verlangen, die sich am durchschnittlichen Verbrauch des Haushalts und am aktuellen Preis orientieren.

Die Gasversorger müssen den Angaben nach das Gas für den Winter vorfinanzieren, viele rechnen laut der Verbraucherzentrale mit großen Zahlungsausfällen im kommenden Winter. Dabei könnten manche Versorger bereits jetzt in einer wirtschaftlichen Schieflage sein, hieß es. Im Falle einer Insolvenz wäre das vorausgezahlte Geld der Kunden jedoch verloren, ohne dass das bezahlte Gas ankommt. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, die neuen Abschlagsrechnungen genau zu prüfen und bei Fehlern zu reklamieren. Welches Niveau angemessen sei, könne aus dem Vorjahresverbrauch errechnet werden.

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Verbraucherzentrale: Abschlagsbetrag nicht eigenmächtig kürzen

Davon, den Abschlagsbetrag eigenmächtig zu kürzen und nur einen Teil zu bezahlen, rät die Zentrale jedoch ab. Als Folge könne nämlich eine Vertragskündigung drohen oder bei einem Rückstand von zwei Monatsabschlägen bereits eine Versorgungssperre verhängt werden.

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Von dpa