Bauabnahme trotz noch offener Leistungen?

Die Bauabnahme ist ein wichtiger Schritt. Denn danach wird in der Regel die Restzahlung für den Bau fällig. Wenn er aber noch nicht komplett fertig ist, sollte die Abnahme nur in Teilen erfolgen.
Die Bauabnahme ist ein wichtiger Schritt. Denn danach wird in der Regel die Restzahlung für den Bau fällig. Wenn er aber noch nicht komplett fertig ist, sollte die Abnahme nur in Teilen erfolgen.
Wasser sucht sich seinen Weg. Wer eine Immobilie besitzt weiß das und versichert sein Gebäude entsprechend. Ein aktuelles Urteil zeigt aber: Wasserschaden ist nicht gleich Wassersc...
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Für eine Eigenbedarfskündigung muss es einen guten Grund geben. Der Einzug eines Au-pair kann als ein solcher Grund gelten. Zumindest dann, wenn die Wohnung des Vermieters nicht we...