Instagram hat Info-Pflicht bei Fake-Account

Werden auf Social Media Persönlichkeitsrechte verletzt, müssen Plattformbetreiber handeln. Mit dem Sperren des jeweiligen Accounts allein ist es aber nicht getan, wie ein Urteil zeigt.
Werden auf Social Media Persönlichkeitsrechte verletzt, müssen Plattformbetreiber handeln. Mit dem Sperren des jeweiligen Accounts allein ist es aber nicht getan, wie ein Urteil zeigt.
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