Hessen lockert Corona-Verordnungen im Sport

Seit diesem Donnerstag ist durch die Sport-Lockerungen der hessischen Landesregierung beispielsweise wieder Tischtennis, zumindest im Einzel, möglich. Foto: Fotolia

Die hessische Landesregierung hat die Corona-Verordnungen etwas gelockert. Seit diesem Donnerstag kann unter den gegebenen Hygienemaßnahmen wieder zu zweit Sport getrieben werden.

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WETZLAR. Amateur- und Freizeitsportler können seit Donnerstag (6. November) alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen hessischen Anlagen Sport treiben - eine grundsätzliche Schließung dieser Anlagen wird es nicht mehr geben. Hessens Sportanlagen bleiben nunmehr grundsätzlich nicht mehr geschlossen.

In Hessen kann damit - wie in den übrigen Bundesländern - beispielsweise Paartanz, Tischtennis im Einzel, Golf mit zwei Personen oder Judo ausgeübt werden. Zudem bleibt, unter Beachtung der geltenden Begrenzungen für Personengruppen und mit besonderer Vor- und Umsicht, Individualsport im öffentlich Raum möglich. Dazu gehört beispielsweise Reiten, Rudern, Joggen, Radfahren oder Segeln. Das hat das Corona-Kabinett der hessischen Landesregierung beschlossen.

"Wir haben in den letzten Tagen intensiv und vor allem partnerschaftlich mit der Landesregierung, konkret mit Ministerpräsidenten Volker Bouffier sowie Hessens Minister des Innern und für Sport, Peter Beuth, beraten und freuen uns über die getroffene Entscheidung. Dieser Beschluss ist in der schwierigen Zeit, dir wir alle momentan erleben, für den Sport und für alle Menschen in unserem Land wichtig, sinnvoll und richtig", kommentierte der Präsident des Landessportbundes Hessen, Rolf Müller, die geänderte Regelung. Fit zu bleiben und im gegebenen Rahmen Sport zu treiben seien wichtige Bausteine im Kampf gegen die Pandemie. Gleichzeitig appellierte Müller gemeinsam mit Peter Beuth, "die erweiterten Sportmöglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen, die Hygienebestimmungen im Blick zu behalten und auch im Sport weiterhin zur Reduzierung des Infektionsgeschehens beizutragen".

Der Landessportbund wisse, dass die beschlossene Lockerung eine Gratwanderung zwischen den zur Bekämpfung der Pandemie notwendigen Maßnahmen und der Gesundheitsvorsorge, die mit dem Sporttreiben einhergehe, sei. Zudem wiederholte Müller das Angebot des organisierten Sports an die Landesregierung "gemeinsam mit uns an der Weiterentwicklung differenzierter Corona-Regeln zum Sport für den Zeitraum ab dem 1. Dezember zu arbeiten".

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Die Erläuterungen zu den neuen Regeln sind auf der Homepage des Landessportbundes Hessen unter www.landessportbund-hessen.de einsehbar.