Manche Seniorin oder mancher Senior möchte den Lebensabend im Ausland verbringen, oder einfach nur mal für längere Zeit verreisen. Ist im Ruhestand die Zeit dafür da –...
SÜDHESSEN. Manche Seniorin oder mancher Senior möchte den Lebensabend im Ausland verbringen, oder einfach nur mal für längere Zeit verreisen. Ist im Ruhestand die Zeit dafür da – und natürlich auch das nötige Kleingeld –, so ist das reizvoll. Aber wie wirkt sich das auf die Rente aus?
Winter im Warmen – hat das Auswirkungen?
Wer im Ruhestand öfter oder länger verreisen will oder vielleicht sogar den Winter ganz auf den Kanaren verbringen möchte, für den ändert sich nichts. Bei einem vorübergehenden Auslands-Aufenthalt überweist die Rentenversicherung die volle Rente.
Was gilt beim Umzug?
Wer als Rentner in ein EU-Land umziehen möchte, zum Beispiel in die bisherige Ferienwohnung in Spanien, für den ändert sich meistens ebenso nichts. Das gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. In das Land der Eidgenossen fließen übrigens mit rund 25 000 Überweisungen jährlich die meisten „Renten an Deutsche“. Damit sind nicht die Renten gemeint, die etwa ein ehemaliger Gastarbeiter in die Heimat überwiesen bekommt.
Und außerhalb der EU?
Wer im Ruhestand zum Beispiel dauerhaft die Weite Kanadas genießen möchte, der erhält in den allermeisten Fällen dort ebenfalls wie gewohnt seine deutsche Altersversorgung in voller Höhe. Denn mit Kanada – wie mit rund 20 anderen Ländern – besteht ein Sozialversicherungsabkommen: unter anderem mit Australien, Brasilien, Israel, den Philippinen sowie mit den USA oder Tunesien.
Wo gibt es Abzüge bei der Rente?
Geht „die Reise auf Dauer“ in ein Land, das nicht zur EU gehört und mit dem auch kein Sozialversicherungsabkommen besteht, so kann es zu Abzügen bei der Rente kommen. Wie hoch die im Einzelfall sind, wird individuell ermittelt. Vor dem Umzug in ein solches Land sollte also ein Gespräch mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stehen.
Wohin geht das Geld?
Auf welches Konto die Rente gehen soll, entscheidet die Rentnerin oder der Rentner selbst. Dazu muss die Bankverbindung genannt sowie eine Zahlungserklärung eingereicht werden, auf der die Bank die Kontoverbindung bestätigt. Die Kosten für die Überweisung übernimmt die Rentenversicherung. Etwaige Bankgebühren oder Kursverluste gleicht die Rentenversicherung aber nicht aus.
Was ist eine Lebensbescheinigung?
Nach einem Wegzug ins Ausland prüft der Rentenservice der Deutschen Post jährlich, ob der/die Rentenempfänger/in noch lebt. Dazu muss einmal im Jahr eine „Lebensbescheinigung“ ausgefüllt und nach Deutschland (zurück-)geschickt werden. Für Länder, die Todesfälle zuverlässig melden, gilt das nicht. Dazu zählen zum Beispiel Spanien und die Schweiz.
Von Maik Heitmann