Endspurt für die Grundsteuer-Erklärung

Der Versand der Jahressteuerbescheide 2023 für die Grundsteuer sowie die Niederschlagswassergebühr verzögert sich.

Noch bis 31. Oktober können Immobilien- und Grundstückseigentümer ihre Erklärung abgeben. Wir geben Tipps und erklären die üblichen Fallstricke.

Anzeige

WIESBADEN/MAINZ. Bis Ende des Monats haben Immobilieneigentümer noch Zeit, um ihre Erklärung für die neue Grundsteuer einzureichen. Am 31. Oktober endet die viermonatige Frist, innerhalb derer Bürger in Hessen und Rheinland-Pfalz insgesamt 5,3 Millionen wirtschaftliche Einheiten (Grundstücke oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) erfassen müssen. Zur „Halbzeit“ Ende Juli war die Zahl der bei den Finanzverwaltungen eingegangenen Erklärungen noch übersichtlich, weshalb in der Politik erstmals Rufe nach einer Fristverlängerung laut wurden (siehe Text unten). Mittlerweile scheint sich eine größere Zahl von Eigentümern auf den Weg gemacht zu haben, den Prozess zu durchlaufen – der gar nicht so kompliziert ist, wenn man erst mal begonnen hat.

Wichtig: Alle Dokumente und Daten zur Hand haben

Zwei Dinge sind die Voraussetzung dafür: zum einen alle Unterlagen parat zu haben, die für die Steuererklärung erforderlich sind – etwa einen Grundbuchauszug oder Baupläne, aus denen die Wohnfläche von Haus oder Wohnung hervorgeht. Was die Bürger brauchen, erfuhren sie Anfang des Jahres im Informationsbrief ihrer Kommune, der eine Checkliste mit den (im jeweiligen Bundesland) benötigten Informationen und Dokumenten enthielt.

Eine weitere Aussendung im Sommer umfasste bereits Daten wie die Flurstücksnummer.

Anzeige

Erstes mögliches Hindernis: die Registrierung bei Elster

Ein Hindernis stellt – gerade für ältere, nicht so onlineaffine Bürger – die erforderliche Registrierung bei Elster dar. Der Name steht für „Elektronische Steuererklärung“, ein kostenloser Service der deutschen Steuerverwaltungen, um Steuererklärungen digital abzugeben. Denn der Gesetzgeber hat für die Erklärung zur Grundsteuer eine digitale Abgabe vorgeschrieben, um die einfache Verwertbarkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten und Fehler oder Verzögerungen durch fehlende oder unplausible Angaben in einer Papiererklärung vorzubeugen. Wer beispielsweise seine Einkommensteuer-Erklärung bereits mit Elster erledigt, spart sich die Neuanmeldung. Wer noch kein Konto hat, muss sein Zertifikat erst beantragen. Das kann ein paar Tage dauern, gerade in den letzten Wochen der Frist rechnen Experten mit erhöhter Nachfrage und somit längeren Wartezeiten – weshalb man mit der Registrierung nicht erst am 31. Oktober beginnen sollte. Um die – in Ausnahmefällen mögliche und beim jeweiligen Finanzamt telefonisch zu beantragende – Papiererklärung zu vermeiden, gestatten es die Finanzverwaltungen, dass Familienangehörige ihre eigene Elster-Registrierung nutzen dürfen, um die Erklärung für Eltern oder Großeltern abzugeben.

Welche Alternativen zu Elster gibt es?

Die Stiftung Warentest hat verschiedene Alternativen zu Elster unter die Lupe genommen, das sie wegen der vielen Fachbegriffe und des aufwendigen Anmeldeprozesses als womöglich „für Laien zu anspruchsvoll“ beurteilte. Die erste Alternative ist das kostenlose, auf Privatleute zugeschnittene Portal des Bundesfinanzministeriums (www. grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de). Die Tester loben „gezielte Fragen und ausführliche Infotexte“ als hilfreich, außerdem die Übersichtlichkeit und angemessene Textlängen. Nachteil: Der Service lässt sich nur für Grundstücke in Ländern mit dem Bundesmodell nutzen – für Eigentümer in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Niedersachsen ist er somit ungeeignet.

Das Produkt der Smartsteuer GmbH (www.smartsteuer.de /online/grundsteuer-produkt), das 34,95 Euro kostet, enttäuschte die Tester. Gelobt wurden die übersichtliche Anordnung, angemessene Umfänge und Verständlichkeit der Hilfen, kritisiert wurde eine Fehlermeldung, die letztlich die Erstellung der Grundsteuer-Erklärung verhindere.

Anzeige

Das Produkt „Wiso Grundsteuer“ (www.buhl.de/ steuer), das ab 29,95 Euro kostet, loben die Tester, weil es „mit sinnvollen Fragen durch die benötigten Angaben“ führe und leicht bedienbar sei. Zusätzliche Tipps, wo notwendige Daten zu finden und Unterlagen zu erhalten sind, erleichterten selbst Steuerlaien die Erklärung. Bonus: Als einziges Programm im Test habe es den voraussichtlichen Grundsteuerwert errechnet, was die spätere Kontrolle des Steuerbescheides ermögliche.

Nicht getestet wurde die Grundsteuer-Software des Portals Steuertipps (www. steuertipps.de/grundsteuer), die es in Paketen ab 14,95 Euro gibt. Das Portal liefert auch Checklisten und eine Übersicht der erforderlichen Daten. Hier, wie beim Portal des Ministeriums und bei Smartsteuer, ist jedoch zunächst ebenfalls eine Elster-Registrierung erforderlich.

Welches sind die gängigen Fallstricke bei der Erklärung?

Die Art der Abgabe ist die eine Sache, die Korrektheit der Angaben eine andere. Laut den Experten des Ratgebers „Finanztip“ geben viele Eigentümer eine zu große Wohn- oder Nutzfläche an – was in zu hoher Steuerbelastung resultiert. Es lohnt sich, die Definitionen genau zu beachten und im Zweifelsfall nachzumessen. Außerdem führe die mehrfache Verwendung der Begriffe „Zähler“ und „Nenner“ zu Verwirrung, etwa wenn eine Immobilie mehrere Eigentümer hat. Als dritte Stolperfalle hat „Finanztip“ das Vergessen der Anlage „Grundstück“ identifiziert: Gleich zu Beginn der Steuererklärung müsse man in der Übersicht der benötigten Formulare dort einen Haken setzen. Laut den Experten sei es „nicht so leicht, Anlagen später noch hinzuzufügen oder zu entfernen“, die betreffende Schaltfläche sei gut versteckt und leicht zu übersehen. Dazu gibt es unter www. finanztip.de eine Ausfüllhilfe.