Energieserie: Kaminöfen – welche neuen Regeln muss man beachten?

aus Energie

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Besitzer älterer Kaminöfen müssen entweder Partikelfilter nachrüsten oder die Geräte stilllegen.

Ein Drittel aller Holzfeuerungen dürfen demnächst nicht mehr betrieben werden. Was muss man hierzu wissen – und wie heizt man wirklich sinnvoll?

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Region. Engpässe bei Kaminöfen, leere Lager beim Brennholz. Im vergangenen Sommer gab es einen regelrechten Hype rund um Kaminöfen – aus Angst vor Gasknappheit im Winter und kühlen Temperaturen selbst in den eigenen vier Wänden. Inzwischen hat sich die Lage etwas beruhigt, allerdings gibt es tatsächlich noch einen weiteren Grund, warum die Nachfrage nach Öfen im vergangenen Jahr besonders hoch war – und die Kaminofen-Hersteller auch in den nächsten Monaten weiter gefragt sein dürften: Gut ein Drittel aller bestehenden Kaminöfen muss nämlich bis 2025 nachgerüstet, ausgetauscht – oder stillgelegt werden. Was sind die aktuellen Regeln – und was sollte man beachten, damit man wirklich sinnvoll heizt? Ein Überblick.

Wie viele Öfen sind konkret von den neuen Regelungen betroffen?

Aktuell sind rund 11,5 Millionen Öfen in Deutschland im Einsatz, vier Millionen Altgeräte davon dürfen laut dem Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik per Verordnung ab 2025 nicht mehr genutzt werden. Mehr als ein Drittel aller Geräte sind demnach von den Neuregelungen betroffen. Wie groß der Erneuerungsbedarf ist, zeigt sich auch bei der Zahl der verkauften Holzfeuerungen in der vergangenen Heizsaison: Insgesamt rund 600.000 Geräte aller Art sind laut dem Verband in dieser Heizsaison bislang verkauft worden – in zwei von drei Fällen seien dabei alte Geräte ausgetauscht worden, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

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Welche Geräte müssen erneuert werden?

Für alle neuen Kaminöfen sowie Gestellöfen innerhalb von Kaminöfen gelten bereits seit März 2010 neue Anforderungen an Schadstoffausstoß und Wirkungsgrad. Seit 2015 müssen zudem alle Öfen, die neu angeschafft werden, die zweite Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) einhalten. Für ältere Geräte gibt es Übergangsfristen, die zum Teil schon abgelaufen sind. So mussten alte Öfen, die bis zum Jahr 1994 eingebaut wurden, bereits in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Nun steht allerdings die nächste Frist für Einzelraumfeuerungsanlagen an, die zwischen 1995 und dem 21. März 2010 gebaut wurden. Diese müssen jetzt bis zum 31. Dezember 2024 nachgerüstet, erneuert – oder außer Betrieb genommen werden. Dabei sind die Grenzwerte für bestehende Anlagen auch nach den Übergangsfristen weniger streng als für neue Anlagen. Infos und Fristen sind auch im jeweiligen Feuerstättenbescheid enthalten. Auf der Rückseite eines jeden Ofens findet man zudem das Typenschild, auf dem das Datum zu finden ist, wann ein Gerät gebaut wurde.

Gibt es auch Ausnahmen?

Ja, allerdings nur in ganz bestimmten Fällen. So sind Öfen, die die einzige Heizmöglichkeit für eine Wohneinheit darstellen von der Nachrüstungspflicht ebenso ausgenommen wie historische Öfen, die vor 1950 errichtet worden sind, erklärt das Bundesumweltamt.

Nachrüsten oder erneuern – was ist sinnvoller?

„Pauschal würde ich sagen: direkt austauschen“, ist Matthias Dinges, stellvertretender Landesinnungsmeister für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen, überzeugt. Nur in Einzelfällen könne man überlegen, wie man am besten nachrüsten könne. Etwa wenn ein Ofen nur sehr aufwändig ausgetauscht werden könnte. Allerdings seien auch die Kosten für einen nachgerüsteten Staubabscheider schon recht hoch und dieser müsse in der Folge regelmäßig gewartet werden, was ebenfalls Arbeit und Kosten erzeuge. Bei einem fabrikneuen Ofen könnte der Ausstoß zudem um bis zu 85 Prozent im Vergleich zu einem Altgerät sinken, erklärt ein Sprecher des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik. Darüber hinaus würden moderne Geräte für die gleiche Wärmeleistung bis zu einem Drittel weniger Brennstoff benötigen. Welche Richtwerte für Altgeräte gelten? Für bestehende Kaminöfen, die vor dem März 2010 errichtet wurden, dürfen die folgenden Grenzwerte nicht überschritten werden: Staub: 0,15g/m³ und für Kohlenmonoxid: 4g/m³. Das Umweltbundesamt weist allerdings immer wieder darauf hin, dass man aus gesundheitlichen und ökologischen Gründen am besten auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung von Häusern komplett verzichten solle. Denn selbst wenn es sachgerecht gemacht werde, verursache das Heizen mit Holz deutlich größere luftverschmutzende Emissionen als Energieträger wie Heizöl oder Erdgas.

Tipp: Ofen nicht mit zu viel Holz überladen

Welche Fehler sollte man beim Heizen mit Kaminöfen vermeiden?

Wer aber dennoch nicht auf die Wärme durch einen Kaminofen in den eigenen vier Wänden verzichten will, sollte darauf achten, dass nur trockenes Holz mit einer Restfeuchte von maximal 20 Prozent, besser von zehn bis 17 Prozent, verwendet wird, um nicht zu viele Schadstoffe freizusetzen. Aber auch beim Heizen selbst gibt es einiges zu beachten. Etwa dass man beim Anfeuern versuchen sollte, möglichst schnell hohe Temperaturen im Ofen zu erreichen. Das gelingt mit dünn gespaltenem Holz, handelsüblichen Anzündern und einer anfangs weit geöffneten Luftzufuhr. Brennt das Holz dann mit flackernden Flammen, sollte die Luftzufuhr wieder verringert werden. Auch sollte der Feuerraum nicht zu voll gepackt werden, betont Schornsteinfeger Matthias Dinges, der in Frankfurt im Einsatz ist. „Die jeweilige Maximalmenge für jeden Ofen steht auch in jeder Bedienungsanleitung, aber die liest halt keiner“, sagt er. Wenn zu spät Holz nachgelegt wird, kann außerdem das neue Holz zunächst minutenlang ohne sichtbare Flamme vor sich hin schwelen – was zu deutlich mehr Gesamtstaub und Geruchsbelästigung führt. Neue Scheite sollten daher spätestens dann nachgelegt werden, wenn die hell leuchtenden Flammen beinahe erloschen sind. Eine gute Verbrennung hinterlasse fast nur feine weiße Asche, so das Umweltbundesamt.