Ein ganztägiger Warnstreik legt am Freitag an sieben Flughäfen den gesamten Flugverkehr lahm. Allein in Frankfurt sind 137.000 Fluggäste betroffen. Was können Passagiere tun?
Frankfurt . Nichts geht mehr. Reisende werden am Freitag nicht vom Flughafen Frankfurt aus starten können. Nach der Streikankündigung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi wird der Betrieb eingestellt, berichtet der Flughafenbetreiber Fraport in Frankfurt. Bestreikt werden Bodenverkehrsdienste, Flughafenfeuerwehr und Sicherheitskontrollen. Betroffen sind in Frankfurt etwa 1005 Flugbewegungen und 137.000 Passagiere. Doch welche Rechte haben Fluggäste bei streikbedingten Flugausfällen?
Bundesweit sind 295.000 Passagiere vom Streik betroffen
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat Beschäftigte an sieben Flughäfen - Frankfurt, München, Stuttgart, Hamburg, Dortmund, Hannover und Bremen - zu ganztägigen Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Der Streik beginnt in den frühen Morgenstunden und endet in der Nacht von Freitag auf Samstag. Bundesweit sind nach Einschätzung des Flughafenverbands ADV etwa 295.000 Passagiere betroffen. Hilfsflüge in das Erdbebengebiet in der Türkei und Syrien sollen starten dürfen, teilte Verdi mit. So wird eine für Freitag geplante Frachtmaschine der Turkish Airlines von Frankfurt nach Istanbul nach Auskunft der Airline abheben können.
Hintergrund des Streiks sind Verhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen sowie örtliche Verhandlungen für die Bodenverkehrsdienste und bundesweite Tarifgespräche für die Luftsicherheit. „Die Beschäftigten machen gemeinsam Druck auf die jeweiligen Arbeitgeber, weil in den bisherigen Verhandlungen keine Ergebnisse erzielt werden konnten“, betont die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle.
Streik ist nach Ansicht der Flughäfen unangemessen
„Arbeitskampfmaßnahmen, die darauf abzielen, gleich sieben Flughäfen ganztägig lahmzulegen und damit den innerdeutschen Luftverkehr großflächig und eine Vielzahl an internationalen Verbindungen zu treffen, gehen weit über das Maß eines Warnstreiks hinaus und sind völlig unangemessen“, betont ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Lösungen müssten am Verhandlungstisch gefunden werden und nicht auf dem Rücken der Passagiere. Die Flughäfen bewegten sich derzeit in einem extrem angespannten wirtschaftlichen Umfeld. Jeder gestrichene Flug treffe die Luftverkehrsbranche in einer Phase hart, in der die Unternehmen sich gerade von den hohen Verlusten der Coronazeit erholen.
Fluggesellschaften sind zuständig für Entschädigungen
Richtiger Ansprechpartner bei einem selbst gebuchten Flug sind die jeweiligen Fluggesellschaften, heißt es bei der Verbraucherzentrale Bundesverband. Wer den Flug im Rahmen einer Pauschalreise gekauft hat, kann sich an den Reiseveranstalter wenden. Grundsätzlich haben Reisende zwei Möglichkeiten: Entweder sie verlangen eine andere Beförderung zum Ziel, oder sie verzichten auf den Flug und verlangen den Ticketpreis zurück.
Passagiere können bei der Annullierung des Fluges grundsätzlich ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden auf den Flug verzichten und die Erstattung des Ticketpreises fordern, betonen die Verbraucherschützer. „Die Fluggesellschaft muss den Flugpreis dann innerhalb von sieben Tagen erstatten.“ Die Betroffenen müssen keine Reisegutscheine akzeptieren. Die gerne ausgegebenen Voucher gelten nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Passagiers als Rückerstattung. Wer das Angebot annimmt, muss dann eigenständig seine Reise organisieren. Bevor Reisende vom Vertrag zurücktreten, sollten sie die alternativen Reisemöglichkeiten checken. Denn ansonsten könnte es sein, dass sie deutlich mehr zahlen müssen. Oder sie nehmen das Geld für die Ticketerstattung und machen daheim eine Radtour.
Fluggäste können Ersatzflug verlangen
Reisende können als zweite Möglichkeit auf eine Beförderung zum Zielort drängen, betonen die Verbraucherschützer. Das könne aber bedeuten, dass der Urlaubsort unter Umständen erst am nächsten Tag erreicht wird. „Innerdeutsche Flüge können optional auf eine Bahnfahrkarte umgelegt werden, so wie es die Lufthansa aktuell auch den betroffenen Passagieren empfiehlt“, berichtet Julián Navas vom Fluggastrechteportal Airhelp.
Die Fluggesellschaften müssen den Betroffenen abhängig von der Wartezeit und der Reiseentfernung sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören laut Airhelp bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden und einer Flugstrecke von über 1500 Kilometern kostenlose Mahlzeiten und Getränke. Falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag abhebt, müsse die Airline die Passagiere in einem Hotel unterbringen und die Kosten für die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen übernehmen. „Weigert sich das Unternehmen oder ist nicht zu erreichen, können Sie sich selbst um eine angemessene Versorgung und Unterkunft kümmern“, erläutern die Verbraucherschützer. Rechnungen und Quittungen sollten auf jeden Fall gut aufgehoben werden.
Darüber hinaus stehen den Passagieren sogenannte Ausgleichsleistungen zu, sofern sich die Airline nicht durch eine rechtzeitige Information oder außergewöhnliche Umstände entlasten kann. Streiks des eigenen Personals gehören aber nicht zu den Gründen, bei denen die Fluggesellschaften nicht zahlen müssen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Entfernung zwischen Abflug und Ziel, wobei die kürzeste Strecke zählt und nicht die tatsächlich zurückgelegte Flugstrecke. Passagiere können zwischen 250 und 600 Euro verlangen.