670 Azubis werden im Lahn-Dill-Kreis später geprüft

aus Coronavirus-Pandemie

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Die IHK Lahn-Dill mit Sitz in Dillenburg muss die Prüfungen für insgesamt 832 Azubis aus dem Lahn-Dill-Kreis sowie dem Altkreis Biedenkopf verschieben.  Foto: Jörgen Linker

Wegen der Corona-Pandemie verschieben die IHK die Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Im IHK-Bezirk Lahn-Dill sind davon insgesamt 832 Auszubildende betroffen.

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. WETZLAR/DILLENBURG (red/jli). Wegen der Corona-Pandemie verschieben die Industrie- und Handelskammern (IHKn) die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Im IHK-Bezirk Lahn-Dill sind davon insgesamt 832 Auszubildende betroffen, davon 670 im Lahn-Dill-Kreis und 162 im Altkreis Biedenkopf.

Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese sollen zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien verständigt.

Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden.

Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung (Teil 1) angemeldet waren, können ihre Prüfung laut IHK im Herbst 2020 nachholen.

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Ordnungsgemäße Prüfungen seien faktisch unmöglich

Genauere Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsprüfungen stellen die IHKn auf ihren Internetseiten bereit (www.ihk-lahndill.de).

Die IHK-Organisation begründet die Absage mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie mit den Vorgaben in einzelnen Bundesländern. Insbesondere aufgrund dieser Vorschriften sei es faktisch unmöglich geworden, bundesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten.

Auch alle IHK-Unterrichtungen sowie die Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) bleiben ebenfalls mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt.

Bei dringenden Engpässen, die beispielsweise systemrelevante Unternehmen betreffen, kann es im Einzelfall im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten Ausnahmen geben. Die Entscheidung trifft die zuständige IHK im Austausch mit den Unternehmen vor Ort.

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Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, ist die Gültigkeit der Schulungsnachweise für Berufskraftfahrer und im Gefahrgutbereich verlängert worden. So bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Gleiches gelte für die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte.