„Dooring“: Gefahr für Fahrradfahrer in Innenstädten

Der „Holländische Griff“ kann einen Zusammenstoß verhindern. Symbolfoto: ERGO Group

Radler fahren an parkenden Autos vorbei und plötzlich öffnet sich eine Fahrzeugtür: Eine Gefahr für Fahrradfahrer, die durch einen einfachen Griff verhindert werden kann.

Anzeige

SÜDHESSEN. Fahrradfahren ist gesund. Das ist unumstritten. Unumstritten ist aber auch, dass Radeln gefährlich sein kann. Insbesondere im engen Verkehr von Innenstädten lauern viele Gefahren. Eine davon ist das sogenannte Dooring. Solche passieren an Straßen, wo Radler an parkenden Autos vorbeifahren und sich plötzlich eine Tür des Fahrzeugs öffnet. Nach Angaben der Signal-Iduna Versicherung sind rund sieben Prozent aller Fahrradunfälle auf ein solches Szenario zurückzuführen. Ist ein Radler oder eine Radlerin mit 20 km/h unterwegs, und ist der Abstand zur sich öffnenden Tür weniger als sieben Meter, so kommt es zur fast ungebremsten Kollision. Wie können sich Biker schützen? Und was können Autofahrer tun? Mit einem einfachen Griff lassen sich Unfälle dieser Art zuverlässig vermeiden: Autofahrer sollten mit der rechten Hand den Türgriff fassen. Für Beifahrer gilt es, die linke Hand zu nehmen. Das ist der sogenannte Holländische Griff. In den Niederlanden lernen schon die Kinder, die Autotür mit der jeweils weiter entfernten Hand zu öffnen, sodass sich der Oberkörper automatisch dreht, der Blick über die Schulter geht und der Verkehrsraum hinter einem geprüft werden kann.

Es gibt auch neue Entwicklungen bei den Autoherstellern, die sich vermehrt mit Ausstiegswarnfunktionen beschäftigen und teilweise schon eingebaut haben. Die Sensoren erkenne eine mögliche Kollision und warnen durch akustische und/oder visuelle Signale. Das können LED-Leuchten am Außenspiegel oder entlang der Türen sein. Die Ingenieure testen außerdem neue Mechanismen, die vorübergehend verhindern, dass sich die Türen vollständig öffnen lassen, bis das System feststellt, dass der vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer in sicherer Entfernung ist.

Auch die Radfahrer sind gefordert. Sehen sie, dass ein Auto hält oder dass die Beleuchtung in einem parkenden Pkw brennt, so sollten sie sich dem Wagen besonders vorsichtig nähern. Empfohlen wird ein Mindest-Seitenabstand von einem Meter – vorausgesetzt die (Verkehrs-)Lage gibt das her. Das Oberlandesgericht Celle hat vor einiger Zeit bereits entschieden, dass bei dichtem Verkehr ein seitlicher Abstand von 40 Zentimetern zu parkenden Autos genüge. Kommt es zu einer Kollision mit einer geöffneten Autotür, so trifft den Autofahrer die alleinige Schuld. (AZ: 5 U 327/86)

Das Landgericht Berlin nahm einen Radler in die Pflicht, der nicht vorsichtig genug unterwegs war. Es stellte sich heraus, dass er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hatte. Das wäre aber nötig gewesen, weil er erkannt hatte, dass in dem Fahrzeug Personen saßen. Für die Kollision mit der sich öffnenden Tür wurde ihm ein Drittel der Schuld zugesprochen. (AZ: 24 O 466/95)

Anzeige

Grundsätzlich ist es so, dass Kinder unter zehn Jahren nicht für Schäden haften, die dadurch eintreten, dass sie im Straßenverkehr einen Unfall verursachen. Es wird unterstellt, dass sie „überfordert“ sind. Anderes kann gelten, wenn ein Kind gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto fährt, weil dabei keine „spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs“ zu bewältigen sind. Es muss also stets genau hingeschaut werden. Das hat der Bundesgerichtshof gemacht und ein achtjähriges Kind „frei“ gesprochen, obwohl es mit seinem Fahrrad gegen eine offenstehende Tür eines geparkten Autos gefahren war. Hier bestand die Überforderung des Kindes darin, dass – auch wenn sich die Türen nicht erst öffneten, als der kleine Radler vorbeifuhr – sich an den Türen zwei Personen „bewegten“. (AZ: VI ZR 75/07)

Von Maik Heitmann