Am 31. Januar, ist Fristende für die neue Grundsteuer. Was säumige Eigentümer in Hessen und Rheinland-Pfalz fürchten müssen, die ihre Erklärung erst danach abgeben.
Wiesbaden/Mainz. Am 31. Januar endet die Frist für die Erklärung der neuen Grundsteuer, doch zahlreiche Erklärungen sind noch nicht eingangen. In Rheinland-Pfalz, wo 2,5 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen, waren es am 9. Januar 56,3 Prozent, in Hessen, wo es um 2,8 Millionen Grundstücke geht, rund 55 Prozent. In ostdeutschen Ländern ist die Quote noch niedriger. Die Gründe sind verschiedenster Natur. Bei der Redaktion meldeten sich zahlreiche Eigentümer, die mit dem digitalen Verfahren überfordert waren, auch berichteten Eigentümer über fehlende Antworten ihres Finanzamtes zum Antrag auf Erklärung in Papierform. Während die Finanzministerien beider Bundesländer optimistisch sind, dass die Quote auf der Zielgerade noch mal deutlich ansteigt, sprach die Bild-Zeitung kürzlich schon von „Meuterei”. Klar scheint unterdessen, dass bis zum Ende der Frist, die im Oktober bereits um drei Monate verlängert worden war, nicht alle bundesweit 36 Millionen Grundsteuer-Erklärungen vorliegen werden.
Erinnerungsschreiben, Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, Schätzung
Was passiert dann? Zunächst werden die Finanzämter Erinnerungsschreiben versenden. Das rheinland-pfälzische Finanzministerium hat im Januar bereits auf Nachfrage mitgeteilt, dass dies nicht vor Ende Februar geschieht und auch nicht mit einem Säumniszuschlag verbunden ist. In Hessen wird es laut Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) zeitlich ähnlich ablaufen. Eine individuelle Fristverlängerung ist auf Antrag in begründeten Einzelfällen, ähnlich wie bei der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung, möglich. Experten verweisen allerdings darauf, dass der zeitliche Zugewinn nicht erheblich ist, man sich also besser nicht darauf verlassen sollte.
Reagieren Eigentümer nicht auf die Erinnerung, kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden. In Hessen beträgt dieser für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 25 Euro, Rheinland-Pflaz macht dazu keine konkreten Angaben. Als letzte Sanktion auf der Eskalationsleiter kann das Finanzamt ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro als Beugemittel festsetzen. Laut Experten geschieht dies allerdings eher selten, dazu müsse man beharrlich Fristen und Erinnerungen ignorieren.
Die letzte Möglichkeit der Finanzverwaltung bei Nichtabgabe ist die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen – dies fällt allerdings erfahrungsgemäß meist zu Ungunsten der Steuerpflichtigen aus und erzeugt zudem bei den Finanzämtern enormen Aufwand. Experten empfehlen in diesem Fall den begründeten Einspruch gegen die Schätzung. Der Bund der Steuerzahler ruft seine Mitglieder bereits zu generellen Einsprüchen auf. Man bereite eine Musterklage vor, denn „über Eingabe- und damit Berechnungsfehler hinaus bestehen weitere grundsätzliche Bedenken gegen die Bewertung durch die Finanzämter”, schreibt der Verband in der aktuellen Ausgabe seines Magzins „Der Steuerzahler”.
Der Bund selbst gibt seine Erklärung erst mit Verspätung ab
Eine weitere generelle Fristverlängerung, da sind sich alle Experten einig, wird es nicht mehr geben. In manchem BUndesland hegen die Finanzminister nach wie vor einen Groll gegen ihren Bundeskollegen Christian Lindner (FDP), der damit im vergangnen Oktober vorgeprescht war. Für eine gewisse Schadenfreude sorgte in dieser Situation die Nachricht, dass der Bund selbst die Frist reißt und die Erklärung für sämtliche Liegenschaften erst in der zweiten Jahreshälfte einreicht.