Zum Ruhestand gibt es viele Fragen, aber auch Unsicherheit

Von ihren Altersbezügen müssen diese drei Damen 50 Prozent versteuern. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss 80 Prozent seiner Rente versteuern. Archivfoto: dpa

Die Deutsche Rentenversicherung informiert über die größten Rentenirrtümer und falsche Informationen in sozialen Netzwerken.

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SÜDHESSEN. Die Deutsche Rentenversicherung in Berlin macht darauf aufmerksam, dass immer wieder unwahre Informationen über die Rente gestreut werden. Dies passiere auch über die Sozialen Medien im Internet. Dahinter stecke oftmals Unwissen, so die Rentenversicherung. Dieses zu verbreiten, sei auch deswegen so einfach, weil es sich bei der Rente um ein sehr emotionales Thema handele. Doch nicht alles, was landläufig erzählt wird, stimmt. Hier ein Überblick über die größten Rentenirrtümer – samt Aufklärung:

„Die Rente kommt automatisch.“

Falsch. Die Rente muss schriftlich beantragt werden – idealerweise mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn.

„Eine Reha mindert die spätere Rente.“

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Im Gegenteil. Die Pflichtbeiträge werden beim Übergangsgeld aus 80 Prozent des letzten Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, steigern also sogar den Rentenanspruch. Außerdem verlängert eine erfolgreiche Reha das Berufsleben – und führt auch so zu mehr Rente.

„Renten werden voll versteuert.“

Nein. Seit 2005 wird die Rente schrittweise bei der Auszahlung versteuert, zuvor bei der Einzahlung der Beiträge. Bedeutet: Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, der muss 50 Prozent seiner Bezüge versteuern. Wer 2020 Rentner wurde oder noch wird, der hat 80 Prozent zu versteuern (auch Rentenerhöhungen). Ab 2040 ist die Rente dann voll zu versteuern.

„Ehemänner kriegen keine Witwenrente.“

Irrtum. Frauen und Männer haben Anspruch auf Witwen- beziehungsweise Witwerrente, wenn der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt hat. In den ersten drei Monaten, dem sogenannten Sterbevierteljahr, gibt es die volle Hinterbliebenenrente. Ab dem vierten Monat wird das Einkommen angerechnet.

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„Die letzten Jahre sind besonders wichtig.“

Nein. Die Rentenhöhe hängt nicht von den Einzahlungen der letzten Jahren ab. Sie errechnet sich aus den Beiträgen des gesamten Arbeitslebens.

„Rente gibt’s erst, wenn 15 Jahre geklebt wurde.“

Falsch. Die Mindestversicherungszeit für eine Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. Wer 15, 35 oder 45 Jahre Versicherungszeit hat, der kann früher in Rente gehen.

„Nach 45 Jahren kann ich mit 63 ohne Abzüge in Rente.“

Nicht ganz. Nach 45 Jahren kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezogen werden. Diese Rente gibt’s aber nicht vorzeitig. Bedeutet: Wer dieses Jahr 63 Jahre alt wird (oder geworden ist) und 45 Jahre Versicherungszeit voll hat, der kann frühesten mit 63 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen – aber ohne Rentenabschläge. Die Altersgrenze für diese Rentenart steigt nach und nach auf 65.

Von Maik Heitmann