Keine Fahrt ins Büro, keine Pauschale in der Steuererklärung
Experten antworten auf Fragen zur Steuererklärung 2020: Was gilt beim Arbeitszimmer im eigenen Haus? Und gilt Entschädigung während der Quarantäne als Arbeitslohn?
Von Christiane Stein
Reporterin Wirtschaft
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Wer 2020 Kurzarbeitergeld von mindestens 410 Euro erhalten hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Zwar ist Kurzarbeitergeld steuerfrei, es wird jedoch zu den übrigen Einkünften addiert und kann deshalb den persönlichen Steuersatz beeinflussen. Mit der Einkommensteuererklärung wird geprüft, ob zu viel oder zu wenig gezahlt wurde. Zwei Beispiele:
Steuererstattung: Ein Single mit der Steuerklasse I erzielt ein Monatsbruttoeinkommen von 4500 Euro. 2020 geht er für drei Monate in Kurzarbeit (0) und bekommt insgesamt 4920 Euro. Für seinen regulären Arbeitslohn hat der Arbeitgeber Lohnsteuer von insgesamt 7380 Euro einbehalten. Mit dem Kurzarbeitergeld ergibt sich für 2020 eine festzusetzende Einkommensteuer von rund 6632 Euro. Da durch den Lohnsteuerabzug bereits 7380 Euro gezahlt wurden, gibt es hier eine Steuererstattung in Höhe von rund 748 Euro.
Steuernachzahlung: Ein Single mit der Steuerklasse I erzielt ein Monatsbruttoeinkommen von 2500 Euro. 2020 erhält er für 6 Monate Kurzarbeit (50). In dieser Zeit werden neben dem monatlichen Bruttolohn von 1250 Euro zusätzlich insgesamt 2787 Euro Kurzarbeitergeld gezahlt. Der Nettolohn mit Kurzarbeitergeld ist hier höher, als wenn der Single nur Kurzarbeitergeld (0) bekommen hätte. Für das Jahr 2020 wurden insgesamt Lohnsteuer in Höhe von 1834,50 Euro einbehalten. Mit dem Kurzarbeitergeld ergibt sich für 2020 eine festzusetzende Einkommensteuer von 2136 Euro. Da durch den Lohnsteuerabzug lediglich rund 1835 Euro getilgt wurden, ergibt sich hier eine Steuernachzahlung in Höhe von 301 Euro.