Gericht kassiert Gießener Satzung
2015 hat die Stadt Gießen als erste und bisher einzige Kommune in Hessen die Mitwirkungsrechte von Bürgern in einer Satzung festgeschrieben. Am Freitag hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden, dass die Bürgerbeteiligungssatzung in weiten Teilen rechtswidrig ist.